Kardinal Müller: Wiederzulassung berechtigtes Anliegen, aber...
Mit Blick auf die umstrittene Passage des Schreibens, wonach wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu Beichte und Eucharistie zugelassen werden können, sagte Müller, die Stelle bringe ein berechtigtes Anliegen zum Ausdruck. Sie sei aber theologisch nicht genügend durchgearbeitet. „So etwas in einer Fußnote zu verpacken, ist angesichts des Gewichts dieser Thematik nicht genügend“, so Müller. Der Kardinal äußerte sich im ARD Politmagazin „report München“. Papst Franziskus hatte im Juni Müllers erste Amtszeit als Präfekt der Glaubenskongregation nicht verlängert.
Ein Bußsakrament bedeute nicht, dass eine Absolution erteilt und alles wieder gut und schön werde, erläuterte der Kardinal weiter. Es setze Bekehrung voraus, einen neuen Anfang und den Willen, nach Gottes Geboten zu leben. Das hätte theologisch besser durchgearbeitet sein müssen, kritisierte der Dogmatiker. Müller wörtlich: „Wenn man auf die Glaubenskongregation gehört hätte, hätte man das Ziel besser erreicht und wäre besser gegen Einwände gewappnet gewesen.“
Gerade erst war bekanntgeworden, dass der Papst einen Kommentar argentinischer Bischöfe zu dieser Fußnote sowie seine eigene zustimmende Antwort darauf in den vatikanischen Akten veröffentlichen und ausdrücklich als „authentisches Lehramt“ definieren will. Beide Dokumente beschreiben Voraussetzungen, Einstellungen, Anliegen und mögliche Vorgehensweisen für Seelsorger, die Ehepaare in komplexen, schwierigen Lebensphasen begleiten - also eher Seelsorge als Dogmatik.
Müller rief dazu auf, aus der Kirchengeschichte zu lernen. Als Beispiel verwies er darauf, mit welcher „Inkompetenz“ der Fall Martin Luther damals angegangen worden sei und wie viele Menschen dazu beigetragen hätten, dass es zur „Katastrophe der Kirchenspaltung“ gekommen sei. Natürlich sei immer alles einmalig. „Aber vielleicht kann man ein paar Lehren daraus ziehen, wie man es nicht hätte machen sollen und wie man es heute nicht machen sollte.“
(kna)
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