D: Bischöfe würdigen „Donum Vitae“
Die Deutsche Bischofskonferenz hat erstmals offiziell gewürdigt, dass sich auch der Verein Donum Vitae für den Schutz des Lebens einsetzt und Erfolge in der Konfliktberatung erzielt.
Zugleich ermöglichen die Bischöfe früheren Mitarbeitern der Organisation die bisher untersagte Übernahme in katholische Beratungsstellen. Weil der Verein den Beratungsschein ausstellt, der nach deutschem Recht für eine Abtreibung erforderlich ist, ist er kirchlich nicht anerkannt.
Die Neuerungen gehen aus einem Schreiben von Kardinal Reinhard Marx an das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hervor. ZdK-Präsident Thomas Sternberg begrüßte die Entscheidung in einem Brief an die Mitglieder als „wichtige Klärung“ und „qualitativen Sprung“.
In dem Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an Sternberg heißt es: „Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum Vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist.“
Mit Blick auf kirchliche Arbeitsverhältnisse schreibt Marx weiter: „Deshalb halte ich es für selbstverständlich, dass Personen, die in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Donum Vitae e.V. gearbeitet haben, in bischöflich anerkannten Schwangerenberatungsstellen beschäftigt werden können (...).“ Durch einen sogenannten Abgrenzungsbeschluss von 2006 war dies bisher nicht möglich.
Der Verein wurde 1999 gegründet im Zuge des Ausstiegs der katholischen deutschen Bischöfe aus der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung mit Ausstellung des Beratungsscheins. Vor 20 Jahren hatte der damalige Papst Johannes Paul II. die Bischöfe aufgerufen, in kirchlichen Einrichtungen keine Beratungsscheine mehr ausstellen zu lassen. Durch diesen Schein sah der Papst das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz verdunkelt. Anders als kirchliche Einrichtungen stellt Donum Vitae nach einer Beratung das Papier jedoch auf Wunsch aus.
(kna)
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