Tauziehen um Jerusalem geht weiter
Jede einseitige Änderung des bestehenden Status' Jerusalems sei unter internationalem Recht nichtig, sagte dazu der jordanische Regierungssprecher Mohammad al-Momani laut Berichten der staatlichen jordanischen Nachrichtenagentur „Petra“.
Al-Momani warnte vor den Auswirkungen der jüngsten israelischen Schritte einschließlich des neuen Gesetzes für eine Zwei-Staaten-Lösung. Ostjerusalem sei Teil der 1967 von Israel besetzten Gebiete, daher müsse über den endgültigen Status der Stadt in Verhandlungen zwischen Palästinensern und Israelis entschieden werden.
Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte das Gesetz laut israelischen Medienberichten als „Kriegserklärung gegen das palästinensische Volk und seine politische und religiöse Identität“ kritisiert. Hamas-Sprecher Fauzi Barhum bezeichnete das Gesetz als Fortsetzung einer Reihe von Angriffen auf die Heilige Stadt sowie als Geschichtsfälschung.
Mittlerweile hat zudem eine einstimmig angenommene Resolution des „Likud“-Zentralkomitees, in der die offizielle israelische Annexion aller jüdischen Gemeinschaften im Westjordanland gefordert wird, neue Diskussionen ausgelöst. Damit seien die Zwei-Staaten-Lösung und die Ziele der Oslo-Vereinbarungen hinfällig, erklärte der frühere Direktor der Caritas Jerusalem, P. Raed Abusahlia. Nach Ansicht des Priesters muss das auch das PLO-Zentralkomitee bei seiner bevorstehenden Sitzung am 14. Jänner zur Kenntnis nehmen. Seit der Erklärung von US-Präsident Trump über Jerusalem als „Hauptstadt Israels“ sei es zu einer Eskalation gekommen. Auch das israelische Parlament habe jetzt Jerusalem als „ewige und unteilbare Hauptstadt“ Israels festgeschrieben.
Einer der Sprecher der israelischen Friedensorganisationen, Amit Gilutz von „B'tselem“, bedauerte, dass die Politik der letzten Jahrzehnte, „Land und Ressourcen ohne Rücksicht auf die Rechte der Palästinenser zu nutzen“, mit der „Likud“-Resolution konsolidiert werde. Bereits jetzt nutze Israel in den in Oslo als „Bereich C“ definierten Gebieten seine Möglichkeiten, um Dutzenden palästinensischen Gemeinden „zwanghafte Lebensbedingungen“ aufzuerlegen und sie aus ihrer Heimat zu vertreiben.
Derzeit leben im Westjordanland (im israelischen Sprachgebrauch: Judäa und Samaria) rund 400.000 Juden und 2,8 Millionen Palästinenser.
Erleichterung für Todesstrafe
Das israelische Parlament hat am Mittwoch mit 51 Ja-Stimmen bei 49 Gegenstimmen in einer Vorablesung für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Verhängung der Todesstrafe für Terroristen erleichtern soll. Nach dem Gesetzentwurf sollen demnach künftig wegen Mordes verurteilte Terroristen zum Tode verurteilt werden können, wenn eine einfache Mehrheit der Militärrichter zustimmt. Nach geltendem Militärgesetz kann die Todesstrafe erst bei Einstimmigkeit der Militärrichter verhängt werden. Ferner sollen auch für Strafgerichte dieselben Voraussetzung zur Verhängung der Todesstrafe gelten.
Bis zu seiner endgültigen Verabschiedung muss die Knesset dem Entwurf aber erst in drei weiteren Lesungen zustimmen. Vor der Abstimmung hatte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zur Unterstützung des Vorstoßes aufgerufen.
Israel hat die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft. In Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen das jüdische Volk ist die Todesstrafe weiterhin zugelassen. 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen „Verbrechen gegen das jüdische Volk“ hingerichtet. Es war die erste und einzige Hinrichtung in der Geschichte des Staates Israels.
Israel will illegale Einwanderer abschieben
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat außerdem eine Abschiebung illegal eingewanderter Personen angekündigt. „Es sind rund 60.000 Menschen; wir haben rund 20.000 abgeschoben, und die Mission besteht nun darin, den Rest abzuschieben“, sagte er laut Mitteilung des Regierungspressebüros am Mittwoch. Dem Kabinett sei ein entsprechender Plan vorgelegt worden.
Die Errichtung von Sicherheitszäunen entlang der Grenze habe die Zahl der illegal Eingewanderten gegen Null sinken lassen, so Netanjahu. Jetzt müsse es darum gehen, die zuvor unrechtmäßig ins Land Gekommenen auszuweisen. Er hoffe auf eine Zusammenarbeit der Betroffenen mit den Behörden. Sie sollten Israel „freiwillig, anständig, menschenwürdig und legal“ verlassen. Andernfalls habe das Land andere Mittel.
Laut israelischen Medienberichten sollen Menschen aus Eritrea und dem Sudan zur Ausreise binnen drei Monaten aufgefordert werden. Andernfalls drohe ihnen eine Festnahme auf unbestimmte Zeit. Ab April werde die Einwanderungsbehörde gezielt gegen illegal Eingewanderte sowie deren Arbeitgeber vorgehen.
Bereits im November hatte Israels Regierung die schrittweise Schließung der umstrittenen Migrantenhaftanstalt Holot in der Negev-Wüste beschlossen. Dort festgehaltene Eritreer und Sudanesen sollen zwischen der Ausreise nach Ruanda und der Inhaftierung in einem regulären israelischen Gefängnis wählen können.
Israels Umgang mit Migranten ist seit längerem Gegenstand von Gerichtsverfahren. Wiederholt hatte der Oberste Gerichtshof die Regierung angewiesen, das „Anti-Infiltrationsgesetz“ zu überarbeiten und inhaftierte Asylsuchende freizulassen. Mehrere Versionen des Gesetzes erklärte das Gericht für nicht zulässig. Zuletzt hatte das oberste Gericht im September die Festsetzung abschiebeunwilliger Migranten für mehr als 60 Tage als unzulässig erachtet. Die Abschiebung afrikanischer Einwanderer in Drittländer beurteilte das Gericht als rechtmäßig.
(kap)
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