D: Ex-Priester wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilt
Zuvor wird der 53-Jährige auf unbefristete Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, um eine Therapie zu absolvieren. Eine anschließende Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit behält sich die Justiz vor. Eine Revision des Urteils ist möglich.
Abgeurteilt wurden 108 Missbrauchstaten, die der gebürtige Wuppertaler zwischen 1997 und 2016 an fünf Jungen unter 14 Jahren im In- und Ausland begangen hat. Zum Schutz der Persönlichkeit des Angeklagten und minderjähriger Opferzeugen war die Öffentlichkeit weitgehend vom Prozess ausgeschlossen worden.
Der Vorsitzende Richter erklärte, mit einem umfassenden Geständnis habe sich der Angeklagte die Möglichkeit eröffnet, „irgendwann einmal wieder“ ein Leben in Freiheit führen zu können. Die psychiatrische Sachverständige habe einen Therapieerfolg nicht grundlegend ausgeschlossen, auch wenn dieser zweifelhaft sei und der Weg „viele, viele Jahre“ dauern werde. In seinem heutigen Zustand müssten Kinder vor dem Angeklagten geschützt werden.
Die diagnostizierte pädophile Homosexualität und weitere „problematische Persönlichkeitszüge“ wie eine mangelnde Empathie für die Opfer machten eine Therapie „besonders schwierig“, so der Richter. Andererseits sei der vorbestrafte Angeklagte nunmehr „therapiewillig“ und habe „vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben das Unrecht seiner Taten eingesehen“.
Dem Urteil zufolge ging der Angeklagte stets nach demselben Muster vor: Er nistete sich in „strenggläubigen, teils frömmelnden Familien“ ein, in denen der Vater schwach war oder völlig fehlte. Die Mütter waren mit der Erziehung der Kinder überfordert und übertrugen diese dem Priester. Der Angeklagte habe in den Kinderzimmern geschlafen, seine Opfer hätten in ihrer eigenen Wohnung keine Rückzugsräume gehabt. Auch als inzwischen Erwachsene seien sie nun noch auf Jahrzehnte seelisch geschädigt.
Wegen Sexualstraftaten an zwei pubertierenden Mädchen saß der in Polen zum Priester geweihte Deutsche bereits von 2003 bis 2009 in Karlsruhe im Gefängnis. In dieser Zeit entfernte ihn ein Kirchengericht in Freiburg aus dem Klerikerstand. Damit war ihm die Ausübung seines Berufes offiziell verboten. Trotzdem gab sich der Mann weiterhin als Priester aus und benutzte einen anderen Namen.
(kna - gs)
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