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Darf eine Beratungseinrichtung für Familienplanung Spenden aus der katholischen Kirche erhalten? Darf eine Beratungseinrichtung für Familienplanung Spenden aus der katholischen Kirche erhalten? 

Schweiz: Bischof zieht wegen Spendenzahlung vor Bundesgericht

Mit kirchlichen Geldern darf nicht gegen die Werte der Kirche gearbeitet werden. Mit dieser Aussage reagiert das Schweizer Bistum Chur auf das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts, das dem Bistum im Streit um Spenden der Landeskirche Graubünden an die Beratungsstelle Adebar nicht Recht gegeben hat.

Adebar informiert über Verhütung und Familienplanung und ist auch dazu berechtigt, den Beratungsschein auszustellen, der in der Schweiz Voraussetzung für eine Abtreibung ist. Die Landeskirche Graubünden unterstützt die Einrichtung mit jährlich 15.000 Franken. Der Churer Bischof Vitus Huonder will den Streit nun vor das Bundesgericht tragen, das in letzter Instanz entscheiden soll.

Die Spende allein ist aber nicht das Problem. Konservative Katholiken fühlen sich generell durch das duale System in der Schweiz eingeschränkt. Sie begrüßen daher den Austritt aus den Landeskirchen und das direkte Einzahlen der Kirchensteuer in einen Fonds. Diesen Schritt hatten zuletzt die Politiker Natalie Rickli und Roberto Martullo von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei getan.

(NZZ - fh)

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27. Februar 2018, 16:30