D: Abschaffung des Werbungsverbots von Abtreibungen
Dies sei in Abstimmung mit der Union erfolgt, so Högl weiter. Es ginge der SPD darum Ärztinnen und Ärzten eine objektive Unterrichtung über Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu können.
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche bereits entsprechende Anträge der Grünen, der Linken und der FDP debattiert. Grüne und Linke wollen den Paragraphen aufheben, die FDP fordert eine Reformation, Union und AfD sind gegen eine Änderung.
Anlass zur Diskussion ist die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe im letzten Jahr durch das Amtsgericht Gießen. Hänel habe auf ihrer Webseite unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht. Dies verstoße gegen den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches. Die Ärztin hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
(kap – fh)
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