D: Bayern will Umsetzung des Kreuz-Erlasses nicht kontrollieren
Die Allgemeine Geschäftsordnung sehe vor, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat „gut sichtbar“ ein Kreuz anzubringen sei, und zwar „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“. Laut Platzer werden keine Kontrolleure zum Einsatz kommen, um dies zu überprüfen. Dass Behörden nur unter Zwang handeln würden, sei schon ein „komisches Staatsverständnis“, kritisierte Platzer manch laut gewordene Befürchtungen. Schließlich regele die Geschäftsordnung auch viele andere Dinge, ohne dass dies kontrolliert werde.
Grundsätzlich gelte die Vorschrift für Dienstgebäude, in denen Verwaltungsaufgaben stattfänden, so der Sprecher. Deshalb werde auch nicht erwartet, dass im Eingangsbereich staatlicher Theater und Museen ein Kreuz angebracht werde. „Wir freuen uns aber über jedes Kreuz, das hängt.“
Weiter erinnerte der Sprecher daran, dass der Staat in Sachen Kreuz etwa den Kommunen nur empfehlen könne, entsprechend zu verfahren. Aber letztlich müssten diese selbst entscheiden, wie sie es in ihren Rathäusern oder Schulen hielten. Das bayerische Kabinett hatte auf Anregung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 24. April das Aufhängen von Kreuzen im Eingangsbereich aller Dienstgebäude in Bayern beschlossen.
Die Anordnung wird seither kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen gehen dazu die Meinungen auseinander. Vergangene Woche war bekanntgeworden, dass Söder mit Kritikern seines Kreuz-Erlasses ins Gespräch kommen will. Im Juni soll es dazu einen Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität geben, an dem Vertreter von Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Brauchtum und Kultur beteiligt sein sollen.
(kna - mg)
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