D: Religionsfreiheit weltweit braucht besseren Schutz
Rechtliche Instrumente reichen nicht aus
Hinter der Forderung steht die Sorge um bedrängte religiöse Minderheiten, zu denen in einigen Staaten namentlich Christen zählen. Kirchenvertreter aus Indien, Pakistan, Kirgistan, Saudi-Arabien und Bahrein berichteten über die Situation in ihren Ländern und machten deutlich, welchen Herausforderungen die Glaubensgemeinschaften gegenüberstehen.
In einer gemeinsam verabschiedeten Erklärung zur Religionsfreiheit heißt es: „Wir müssen feststellen, dass die rechtlichen Instrumente zum Schutz der Religionsfreiheit nicht ausreichen, um dieses Menschenrecht umfassend abzusichern. Deshalb drängen wir auch in unserer Gesellschaft und in unserer Kirche darauf, für das Recht auf Religionsfreiheit im nationalen und internationalen Dialog mit mehr Nachdruck einzutreten, nicht zuletzt bei den Vereinten Nationen.“
Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, machte in seiner Eröffnungsrede deutlich, dass die Kirche als Anwalt derer auftrete, die unter religiöser Diskriminierung und Bedrängung leiden. Dazu gehörten weltweit in großer Zahl Christen, aber auch viele Gläubige anderer Religionen. „Das Recht auf Religionsfreiheit als ein Menschenrecht ist von zentraler Bedeutung“, sagte Schick. „Aber der universale Geltungsanspruch dieses Menschenrechts wird in vielen Teilen der Welt in Frage gestellt, uminterpretiert und ausgehöhlt, so dass die Schutzinstrumente, die im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelt wurden, sich oft als unzureichend erweisen. Es liegt an uns Christen, allen Menschen zu helfen, die ihren Glauben, ihre Weltanschauung nicht frei leben können. Ihr Leid lässt uns nicht unberührt! Wir beten für diese Menschen und wir bringen uns ein, ohne dabei die eine Religion über die andere zu stellen.“
Pakistan: Nur noch fünf Prozent Nicht-Muslime
Sebastian Francis Shaw, Erzbischof von Lahore in Pakistan, lenkte den Blick der Konferenzteilnehmer auf die Situation religiöser Minderheiten in seinem Land. Statt 25 Prozent zum Zeitpunkt der Staatsgründung im Jahre 1947 gehörten heute weniger als fünf Prozent der pakistanischen Bevölkerung anderen Religionen als dem Islam an. Das Engagement zur Durchsetzung der Religionsfreiheit sei dort deshalb von existentieller Bedeutung.
Der CDU/CSU-Abgeordnete Heribert Hirte berichtete vom Engagement des Stephanuskreises, eines Forums innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem in dieser Wahlperiode über 80 Abgeordnete angehörten. Weltweit setze sich der Kreis für die Religionsfreiheit ein, wobei der Fokus besonders auf der Situation bedrängter Christen liege. „Uns Mitglieder eint die Überzeugung, dass für die Religionsfreiheit auf internationaler politischer Ebene noch stärker hör- und sichtbar eingetreten werden muss – und zwar in allen Bereichen: In der Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik ebenso wie in der Bildungspolitik. Deshalb freuen wir uns, dass es in dieser Legislaturperiode auf Regierungsebene einen Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit gibt. In Deutschland wünsche ich mir angesichts wachsender religiöser Vielfalt eine breite Debatte über die hohe Bedeutung von Religionen und deren mögliche Grenzen in einem säkularen Staat.“
Menschenrecht Religionsfreiheit auch aus katholischer Tradition begründbar
Der Dogmatiker Roman Siebenrock wies darauf hin, dass die Religionsfreiheit als Menschenrecht nicht allein Folge der Aufklärung gewesen sei, sondern unter anderem auch aus zahlreichen katholischen Traditionslinien hervorginge. Die Islamwissenschaftlerin Rotraud Wielandt verdeutlichte am Beispiel der Erklärung islamischer Gelehrter aus verschiedenen Teilen der islamischen Welt, die 2016 in Marrakesch zusammengekommen waren, dass auch Muslime durch Rückgriff auf genuin islamische Überlieferungen im Lichte der Erfordernisse des Lebens in der modernen Welt einen Beitrag zur Durchsetzung der staatsbürgerlichen Gleichheit der Angehörigen verschiedener Religionen leisten könnten.
Heiner Bielefeldt, bis 2016 UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sieht die Anerkennung der Religionsfreiheit als Menschenrecht auf mehreren Ebenen bedroht: „Zum einen gibt es zahlreiche konkrete Verletzungen der Religionsfreiheit, unter denen vor allem Minderheiten, Dissidenten, Konvertiten oder Angehörige angeblich ‚landesfremder‘ Religionsgemeinschaften leiden. Zum anderen sehen wir aber auch Bedrohungen auf einer Grundsatzebene – etwa, wenn autoritäre Staaten die Religionsfreiheit zu einer Art ‚Ehrschutz‘ bestimmter Religionen ummünzen und auf diese Weise ihren freiheitsrechtlichen Kern verdunkeln.“ Dabei stellte er klar: Nicht die Religion als solche sei das zu schützende Objekt, sondern jeder einzelne Mensch, der frei seinen Glauben und seine Weltanschauung wählen und leben können müsse.
Hintergrund
Veranstalter der Jahrestagung ist die „Konferenz Weltkirche“, in der die Deutsche Bischofskonferenz, die deutschen (Erz-)Bistümer, die Hilfswerke, die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK), die Verbände, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und andere weltkirchlich tätige Einrichtungen zusammenarbeiten.
(pm - gs)
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