D: 972 Fälle von Kirchenasyl mit Bezug auf Dublinverfahren
Das Ministerium weist darauf hin, dass ein Fall auch mehrere Personen betreffen könne. Es handele sich bei Kirchenasyl „im weit überwiegenden Anteil um Fälle mit Dublinbezug“. Laut Innenministerium hatte Bayern mit 544 Fällen im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30.6.2018 die meisten Fälle von Kirchenasyl zu verzeichnen. Es folgen Nordrhein-Westfalen (401) und Berlin (215). Sachsen hatte die wenigsten Fälle in dem Zeitraum (38). Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist - bislang sechs Monate - ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll die für Betroffene oftmals maßgebliche Frist in sogenannten Dublin-Fällen von 6 auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Viele Bischöfe, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sowie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl hatten die Änderung kritisiert.
(kna - cs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.