D: Erzbischof Koch will Organspende-Frage bei Ausweiserstellung
In einer solchen Lösung sieht Koch eine Art Meldepflicht, aber gleichzeitig eine maximale Entscheidungsfreiheit, schrieb er in einem vorab veröffentlichten Gastbeitrag für die Boulevardzeitung „B.Z.". So müssten sich nach dem biblischen Wort alle ‚auf Herz und Nieren prüfen' und dann eine gut begründete Entscheidung treffen.
Widerspruchslösung nicht tragbar
Den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), eine Widerspruchslösung einzuführen und damit die Zahl der Organspender zu erhöhen, lehnt der Erzbischof indes ab: Wer kein Organspender sein woll, brauche niemandem darüber Rechenschaft abzulegen. Er halte die geltende Regelung für richtig, denn eine Organspende komme nur in Frage, wenn eine explizite Zustimmung des Spenders selber oder seiner Angehörigen vorliege. Dies trag der Würde des Menschen Rechnung.
Bei der sogenannten Widerspruchslösung käme nur derjenige, der ausdrücklich widerspricht, nicht als Organspender in Frage, alle anderen schon. Derzeit muss jeder Bürger einer Organspende ausdrücklich im Vorfeld zustimmen. Zugleich mahnte Koch, die Rahmenbedingungen in Krankenhäusern zu verbessern, Transparenz bei der Organvergabe sicherzustellen und Missbrauch entgegenzuwirken, um das verloren gegangene Vertrauen der Menschen wiederzugewinnen.
(kna - ck)
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