ZdK gegen rechtliche Verpflichtung zur Organspende
Das Ziel, die Organspendebereitschaft und so auch die Zahl der tatsächlichen Organspenden zu erhöhen, sei ehrenwert und unstrittig, erklärte Zdk-Präsident Thomas Sternberg am Freitag in Bamberg. „Es kann aber nach meiner Überzeugung keine moralische oder rechtliche Pflicht zur Organspende geben. Ebenso wenig gibt es einen Rechtsanspruch auf Erhalt eines fremden Organs.“
Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff, der letzten Endes auf eine Verzweckung und Verfügbarmachung des menschlichen Körpers hinauslaufe.
„Richtiger Weg.“
Spahn hatte sich ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für die sogenannte Widerspruchslösung stark gemacht. Danach ist jeder Bürger grundsätzlich ein potenzieller Organspender, außer, er und seine Angehörigen haben ausdrücklich widersprochen. Derzeit ist in Deutschland eine Organspende nur möglich, wenn der Spender zu Lebzeiten oder seine Angehörigen ausdrücklich zugestimmt haben.
Sternberg begrüßte zugleich den bereits vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Organspendegesetz. „Es ist der richtige Weg, die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern, damit mehr Organspenden und -transplantationen möglich werden.“ Zuvor hatte sich auch der Berliner katholische Erzbischof Heiner Koch gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen“, erklärte er in einem Beitrag für die „B.Z.“
Der Erzbischof schlägt vor, dass jeder Erwachsene bei der Ausstellung eines Ausweispapiers mit der Frage konfrontiert werden solle, ob er Organe spenden würde.
(kna – ros)
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