D: Werbeverbot für Abtreibung wird nur leicht gelockert
Danach wird der umstrittene Paragraf 219a ergänzt. Er legt bisher fest, dass Ärzte und Krankenhäuser nicht für Abtreibungen werben dürfen. Ein zusätzlicher Passus soll ihnen aber künftig erlauben, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Zentrale Liste mit Ärzten, die abtreiben
Das steht in einem Gesetzentwurf der zuständigen Ministerien, der der „Tagesschau“ vorliegt. Ärzte sollen demnach weitere Informationen über eine Abtreibung durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen - insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt.
Die Bundesärztekammer soll künftig zentral eine Liste mit Ärzten führen, die Abtreibungen vornehmen. Dabei sollen auch die genauen Methoden der Abtreibung benannt werden. Die Änderungen sollen am 6. Februar im Kabinett beraten werden.
Kirche: „Änderung ist überflüssig“
Die katholische Kirche hält die geplante Reform von Paragraf 219a für „überflüssig“. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, sagte Bischofssprecher Matthias Kopp der Katholischen Nachrichten-Agentur in Bonn.
(tagesschau.de/kna – sk)
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