Downsyndrom: Der Junge, der seine Abtreibung überlebte, ist tot
Der als „Oldenburger Baby“ bekannt gewordene Tim ist tot. Er starb bereits am 4. Januar im Alter von 21 Jahren, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ an diesem Dienstag unter Berufung auf den Pflegevater berichtete. Die Geburt Tims hatte 1997 überregional für Aufsehen gesorgt. Er war in der 25. Schwangerschaftswoche nach einer Down-Syndrom-Diagnose abgetrieben worden und hatte überlebt.
Tim blieb danach neun Stunden ohne medizinische Versorgung. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“, Hubert Hüppe, hatte den behandelnden Arzt angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. In den Folgejahren nahmen Menschenrechtler und insbesondere Gegner von Spätabtreibungen wie die „Stiftung Ja zum Leben“ und die „Aktion Lebensrecht für alle“ die Geburtstage Tims zum Anlass für Demonstrationen. In Medien wurde Tim oft porträtiert.
Traurig über den Verlust des Freude verbreitenden Sohnes
Tim kam zu einer Pflegefamilie, da die leiblichen Eltern sich nicht um ihn kümmern konnten. Als Ursache für Tims Tod gab sein Pflegevater gegenüber der Zeitung jetzt „lang anhaltende gesundheitliche Probleme“ an. Wie die „Stiftung Ja zum Leben“ mitteilte, habe Tim noch ohne Vorzeichen auf seinen baldigen Tod Weihnachten und Silvester mit der Familie gefeiert. „Wir sind sehr traurig und wissen noch nicht, wie wir den Verlust unseres einzigartigen, lebensfrohen und Freude verbreitenden Sohns verkraften sollen“, zitiert die Stiftung die Pflegeltern. Die hatten über ihre Erfahrungen in einem Buch von Kathrin Schadt „Tim lebt!“ berichtet.
Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bestraft. Es gelten aber Ausnahmen. So kann eine Schwangere innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung straffrei abtreiben, wenn sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Über diese Frist hinaus bleibt eine Abreibung straffrei, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann.
(kna - skr)
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