Österreich: Apostolische Visitation in Gurk nimmt Fahrt auf
Bei dem ausführlichen Gespräch sei ein Minimalkonsens gefunden worden: „Wir alle wollen uns ehrlich der Wahrheit stellen.“ Einige Befürchtungen seien ausgeräumt und Sorgen klar beantwortet worden, berichtete der Erzbischof.
Auf die Frage, ob Bischof Alois Schwarz angesichts der schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn sein Amt in St. Pölten für die Zeit der Visitation nicht ruhend stellen sollte, antwortete Erzbischof Lackner: „Ich will keinem Bischof eine Botschaft ausrichten. Ich könnte mit solchen Vorwürfen nicht leben.“ Auch sei dies kirchenrechtlich nicht einfach. Einen Appell richtete Lackner aber an jene, die ihren Kirchenaustritt vom Ausgang der Visitation abhängig machen. Er habe Verständnis für Ärger und Enttäuschung, sage aber gleichzeitig sein Bemühen um volle Wahrheit zu.
Im Zentrum des Austausches mit der Kärntner Diözesanleitung, an dem das gesamte Visitationsteam teilnahm, standen der Visitationsauftrag und die weitere Vorgangsweise. Der Erzbischof werde sich - wie er ankündigte - in Rom dafür einsetzen, dass der Rohbericht über die Visitationsergebnisse der Kärntner Kirchenleitung zur Stellungnahme zugestellt wird. Ob der Schlussbericht öffentlich wird, sei allerdings noch mit Rom abzuklären.
Visitationsauftrag reicht bis 2008 zurück
Bereits am Montagabend hatte Heidi Zikulnig als Presseverantwortliche des Visitators gegenüber „Kathpress“ den an Erzbischof Lackner ergangenen Visitationsauftrag erläutert. Es ginge dabei um die Situation in der Diözese Gurk als Ganzes, wobei die Zeit von 2008 bis einschließlich der gegenwärtigen Sedisvakanz geprüft werde. Lackner habe festgehalten, dass sämtliche Unterlagen und Prüfberichte, die vom Diözesanadministrator und vom Domkapitel erarbeitet wurden, auch vom Visitationsteam berücksichtigt werden.
Was die Zeit seit Juli 2018 betrifft, so gehe es dabei um die Frage, ob innerhalb der Sedisvakanz das kirchenrechtliche Neuerungsverbot gemäß Kanon 428 des Kirchengesetzbuches (CIC) eingehalten wurde. Laut Kirchenrecht darf während der Sedisvakanz nichts verändert werden. Damit ist es einem Diözesanadministrator „untersagt, irgendetwas zu tun, was eine Beeinträchtigung der Diözese oder der bischöflichen Rechte mit sich bringen könnte“, heißt es dazu im CIC.
Sprechtag mit dem Apostolischen Visitator
Zur weiteren Vorgangsweise wurde erklärt, dass das Visitationsteam nun bis 25. und 26. Januar viele Unterlagen studieren werde. Der Doppeltermin in zehn Tagen sei reserviert für Gespräche mit maßgeblichen Personen und kirchlichen Amtsträgern in Kärnten. Mitte Februar solle es auch einen Sprechtag mit dem Apostolischen Visitator geben.
Faires Gespräch auf Augenhöhe
Die erste Begegnung des Domkapitels mit dem Visitationsteam sei ein „konstruktives und faires Gespräch auf Augenhöhe“ gewesen, ließ Diözesanadministrator Guggenberger am Montagabend gegenüber der Austria Presseagentur (APA) verlauten. Weitere öffentliche Stellungnahmen werde es erst nach dem Abschluss der Apostolischen Visitation geben.
In der „Causa Gurk“ hatte sich auch Kardinal Schönborn für ein Einschreiten des Vatikans ausgesprochen. Bischof Alois Schwarz war wegen seiner „Amts- und Lebensführung“ sowie „fragwürdiger Personalentscheidungen“ in die Kritik geraten. Auch soll er im ihm direkt unterstellten Bischöflichen Mensalgut materiellen Schaden verursacht haben. Der von Rom zum Apostolischen Visitator ernannte Salzburger Erzbischof Franz soll nun im Auftrag des Papstes ein umfassendes Lagebild erheben.
(kathpress/vatican news – skr)
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