Schweiz: Bistum Chur scheitert vor Bundesgericht
Seit Jahren entzweit der Streit das Bistum Chur und die Katholische Landeskirche Graubünden. Das Bistum wird von Bischof Vitus Huonder geführt, die Landeskirche ist die staatskirchenrechtliche Institution, die die Kirchensteuer einnimmt und vor allem die finanziellen Angelegenheiten der katholischen Kirche im Kanton Graubünden organisiert.
2012 gelangte der Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, mit einem Vorstoß an das sogenannte „Corpus catholicum“. Das ist die Legislative der Katholischen Landeskirche Graubünden, sozusagen die Regierung der Kantonalkirche. Grichting beantragte, die Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden (Adebar) solle von der Landeskirche künftig nicht mehr finanziell unterstützt werden. Die Landeskirche setzte jedoch ihre Finanzierung fort.
Die Landeskirche stellte dann öffentlich klar, dass sie die Auszahlung des Beitrags an die Bedingung geknüpft war, diese Geldmittel unter Berücksichtigung der Gesetze der katholischen Kirche zu verwenden. Damit sollte verhindert werden, dass der kirchliche Beitrag für Beratertätigkeiten über Abtreibungen oder die sogenannte Pille danach verwendet werde.
Das Bistum Chur und Generalvikar Martin Grichting ging das aber nicht weit genug und reichte eine Klage an die Rekurskommission der Landeskirche und in einem weiteren Schritt an das Verwaltungsgericht Graubünden. Beide Gremien stellten sich hinter die Landeskirche wie nun auch der Bundesgericht, welches sein Urteil am 17. Dezember 2018 fällte und am 30. Januar 2019 veröffentlichte.
Stellungnahmen der Landeskirche und des Bistums
Gemäß Urteil ist das Bundesgericht der Ansicht, dass der Entscheid zur Unterstützung des Vereins „Adebar“ durch die Landeskirche Graubünden das Landeskirchenrecht nicht willkürlich anwende, schreibt die Landeskirche Graubünden in ihrer Stellungnahme. Die Mittel für „Adebar“ würden nicht für Zwecke eingesetzt, die mit den Lehren der römisch-katholischen Kirche unvereinbar seien. Auch „eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit“ sei „nicht auszumachen“.
Das Bistum Chur hält in seiner Stellungnahme hingegen fest, das Bundesgericht stelle sich hinter die „vom Staat geschaffene Katholische Landeskirche Graubünden“. Aus Sicht des Gerichts sei es statthaft, dass die Landeskirche die Organisation „Adebar“ unterstütze, die Abtreibungen als legitim betrachte und „Beratungsbestätigungen für straflose Abtreibungen bei Minderjährigen“ ausstelle. In der Schweiz müsse nach dem Gerichtsentscheid die „katholische Kirche“ somit hinnehmen, dass der Staat einer von ihm geschaffenen Organisation erlaube, von katholischen Gläubigen Steuern zu erheben und mit diesen Finanzmitteln „gegen Grundsätze der katholischen Kirche zu handeln“. Somit schaffe „der Staat“ aus Sicht des Bistums mit den Landeskirchen rechtliche Gebilde, die einer eigenen Agenda folgten, ohne dass sie deswegen in der Öffentlichkeit darauf verzichten müssten, sich katholisch zu nennen. Gegen diese Täuschung und den Missbrauch ihres Namens könne die katholische Kirche in der Schweiz nichts tun, wie das Bundesgerichtsurteil nun zeige, heißt es in der Stellung aus Chur.
(kath.ch – mg)
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