Bischof Oster fordert deutsche Kirchengerichte gegen Missbrauch
Darüber hinaus sei eine „intensive Kooperation mit staatlichen und anderen unabhängigen kompetenten Stellen“ notwendig. Zugleich verteidigte Oster die Abschlussrede von Papst Franziskus gegen die zum Teil heftige Kritik: „Ich war sehr gespannt, was der Papst sagen würde, und bin dankbar für seine Klarheit.“
Kirchliche Bemühungen müssen zuerst Opfern gelten
Insgesamt müsse es vor allem darum gehen, „weltkirchlich ein Bewusstsein dafür herzustellen, welche dramatischen Folgen Missbrauch für Betroffene hat und dass wir als Kirche alles uns Mögliche tun müssen, um das zukünftig zu verhindern.“ Alle kirchlichen Bemühungen müssten zuerst den Opfern gelten „und nicht zuerst dem Schutz der Institution“.
Kontrollierbare Standards bei Missbrauchsbekämpfung
Weitere und raschere Verbesserungen in Deutschland mahnte der Bischof auch in den Punkten an, zu denen sich die Bischofskonferenz bereits verpflichtet hat: „zum Beispiel Professionalisierung der Personalaktenführung, hohe und kontrollierbare Standards bei der Prävention, unabhängige Anlauf- und Beratungsstellen, Aufarbeitung der systemischen Aspekte, die Missbrauch begünstigen und eine Überprüfung der Art und Weise, wie wir Betroffene begleiten und entschädigen“.
(kna – rl)
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