Österreich: Bischofskonferenz begrüßt neue Karfreitagsregelung
Dem vorausgegangen war die Erklärung der Regierung, dass künftig jedem im Rahmen des Urlaubsanspruchs ein „persönlicher Feiertag“ zusteht, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird.
Karfreitag als „persönlicher Feiertag“
Der katholischen Kirche sei es von allem Anfang an wichtig gewesen, dass Evangelische weiterhin den Karfreitag als Feiertag begehen können, erinnerte Schipka und verwies auf die Aussage von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, der das erneut angemahnt hatte.
Zeichen religionsfreundlicher Politik
Dass jetzt eine zufriedenstellende Lösung zustande gekommen sei, „ist Zeichen einer religionsfreundlichen Politik gerade im Blick auf Minderheiten“, unterstrich Schipka.
Hintergrund
Der neue Vorschlag der Regierung, über den am Mittwoch im Parlament entschieden wird, sieht als rechtliches Novum einen „persönlichen Feiertag“ vor. Demnach kann künftig im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches ein Tag als „persönlicher Feiertag“ beansprucht werden. Es handelt sich dabei um einen einseitigen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, der drei Monate zuvor angemeldet werden muss. Für das Jahr 2019 soll eine kürzere Frist definiert werden.
(kap- rl)
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