„Wir werden sicher überdiözesane Strafgerichte bekommen“
In anderen Bereichen gebe es das ja schon: „Zum Beispiel sind alle zweiten Instanzen für Eheprozesse bei den Erzbistümern angesiedelt. Und es gibt auch jetzt schon Regionalgerichte in Deutschland und anderswo für die erste Instanz.“
Im Umgang mit Missbrauchsfällen habe das Kirchenrecht derzeit aus seiner Sicht durchaus noch „Lücken“, räumte der Erzbischof ein. „Wir sind jetzt an einem Punkt, wo wir in der Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens neue Aufgaben haben. Da muss das Recht entwickelt und Gesetzeslücken gefüllt werden.“ Es gehe ihm zuerst „um Präzisierung und um mehr Klarheit, um Verbindlichkeit und auch Schnelligkeit in der kirchenrechtlichen Behandlung von Missbrauchsfällen“.
Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Justiz
„Alle Delikte und Verbrechen sind zuerst Sache der zivilen Gerichtsbarkeit, mit der wir uneingeschränkt zusammenarbeiten wollen. Was wir nach einem zivilen Verfahren in einem kirchlichen Strafprozess und dann in einem Disziplinarverfahren zu tun haben, soll kirchenrechtlich besser geklärt werden.“
„Ich werde der Bischofskonferenz einige Vorschläge unterbreiten“
Schick äußerte sich am Rand der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Lingen. Er wurde von seinen Mitbrüdern beauftragt, kanonistische Fragen der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals zu untersuchen. Dazu habe er sich schon mit Fachleuten beraten, so der Bamberger Erzbischof.
„Ich werde der Bischofskonferenz einige Vorschläge unterbreiten, über die es Abstimmungen geben muss. Ich bin guter Hoffnung, dass das vorangeht.“
(tagespost-online/vatican news – sk)
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