Österreich: Reformierte Kirche beschließt „Trauung für alle“
Damit ist eine völlige Gleichstellung verheirateter homo- und heterosexueller Paare erreicht, heißt es von der Kirchenleitung. „Der Beschluss unserer Synode, die Trauung für alle einzuführen, ist kein großer, aber ein wichtiger Schritt für unsere Reformierte Kirche“, betonte Landessuperintendent Thomas Hennefeld gegenüber dem österreichischen evangelischen Pressedienst epdÖ.
Es seien „die letzten Reste an Diskriminierung gegenüber homosexuellen Menschen beseitigt“ worden. Diese hätten die in der Vergangenheit viel Leid erfahren, so Hennefeld: „Ab nun können in unserer Kirche alle Paare getraut werden und bekommen dafür den Segen. Und das ist gut so.“
Für eingetragene Partnerschaften wird es wie bisher die Möglichkeit einer Segnung im Gottesdienst geben. Beim Beschluss in Linz ist die Synode dem Antrag des Theologischen Ausschusses einstimmig gefolgt.
Bereits seit 1999 waren in der reformierten Kirche Segnungen homosexueller Paare in öffentlichen Gottesdiensten möglich gewesen. Anlass zur neuerlichen Diskussion um die „Ehe für alle“ war die seit Januar bestehende Möglichkeit zivilrechtlicher Eheschließungen von Homosexuellen. Zur Evangelisch-reformierten Kirche in Österreich gehören rund 13.000 Mitglieder in 9 Pfarrgemeinden.
Lutheraner differenzieren
In der Synode der Evangelisch-lutherischen Kirche eine Woche zuvor war es ebenfalls um die Ehe gegangen. Dabei war ein Kompromiss beschlossen worden. Die Evangelisch-lutherische Kirche verstehe eine homosexuelle Zivilehe als „eheanalog“, hatte es geheißen; sie halte allerdings am „Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ fest. Diese Unterscheidung sei aus der Heiligen Schrift und dem kirchlichen Bekenntnis begründet, wurde in dem Beschluss der Synode betont.
Künftig soll es für alle lutherischen zivil Verheirateten keine als „Trauungsgottesdienst“ bezeichnete Feiern mehr geben, sondern es gebe ab jetzt sogenannte „Dank- und Segnungsgottesdienste“. Bei homosexuelle Paare sei dafür das Grundsatzeinverständnis von Ortspfarrer bzw. -pfarrerin und Gemeinde erforderlich.
(kap – sk)
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