Eichstätt Eichstätt 

D: Früherer Vatikan-Diplomat lässt kirchliche Ämter ruhen

Ein früherer Vatikan-Diplomat, gegen den es in deutschen Medien Vorwürfe sexueller Übergriffe gibt, lässt alle seine Ämter und Funktionen im Bistum Eichstätt ruhen. Dies gelte mit sofortiger Wirkung und bis zur Klärung der Anschuldigungen, teilte das Bistum am Donnerstag mit.

Diese Maßnahme habe die Bistumsleitung nach Rücksprache mit dem Betroffenen getroffen. Der Geistliche weise die anonymen Vorwürfe als falsch zurück. „Die Diözese lehnt jede Form der Vorverurteilung ab und unterstützt alles, was der Aufklärung des Sachverhalts dient“, hieß es in einer Presseerklärung. Die Boulevardzeitung „Bild“ hatte vergangene Woche berichtet, der Priester habe während seiner Amtszeit in Rom einen ihm unterstellten Geistlichen sexuell bedrängt. Dieser habe in einem der Zeitung vorliegenden Brief erklärt, er sei häufig „Opfer sexueller Übergriffe“ seines damaligen Vorgesetzten geworden und in der Folge psychisch erkrankt.

Im Vatikan sei der Fall bekannt; es lägen einschlägige medizinische Unterlagen vor. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft sieht wegen dieser Vorwürfe „keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten“. Dies sagte Oberstaatsanwältin Andrea Grape am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und bestätigte damit einen Bericht des „Donaukuriers“. Man habe indes aufgrund des „Bild“-Artikels ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, um nähere Informationen zu den Anschuldigungen zu erlangen.

Das Bistum hatte vergangene Woche zudem auf einen 2012 veröffentlichten Beitrag „in einem vom Verfassungsschutz beobachteten und wegen zahlreicher Rechtsverstöße kurz darauf vom Netz genommenen Internetportal (kreuz.net)“ verwiesen. Unmittelbar nach diesem Beitrag habe es ein Gespräch gegeben „mit dem von diesen Vorwürfen Betroffenen“. Zudem habe man mit dem Personalverantwortlichen des diplomatischen Dienstes Kontakt aufgenommen. „Beides ergab keine Hinweise, die ein Handeln von Seiten der Diözese im Sinn der Leitlinien erforderlich gemacht hätten.“ Die Leitlinien betreffen das kirchliche Vorgehen bei Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Auch über den „kreuz.net“-Komplex wurde die Staatsanwalt nach eigenen Angaben am 1. April von der Diözese informiert. Man habe die Vorwürfe anhand der vom Bistum überlassenen Personalakte überprüft. „Die Prüfung ergab keine Erkenntnisse hinsichtlich der behaupteten Taten. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde deshalb abgesehen“, so Grape.

(kna - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

09. Mai 2019, 13:31