D: Missbrauchstäter vom Canisius-Kolleg nicht mehr Kleriker
Das Berliner Kirchengericht hatte den Angeklagten im Dezember wegen Missbrauchs an Minderjährigen in acht Fällen schuldig gesprochen. Das Bistum Hildesheim, dessen Klerus Peter R. bislang angehörte, kündigte an, in Absprache mit Betroffenen 20.000 Euro für ein Projekt zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg zu zahlen.
Wie das Erzbistum Berlin weiter erklärte, dürfte „die Dunkelziffer seiner Missbrauchstaten durchaus höher liegen". Die meisten davon seien in den 1970er-Jahren am Canisius-Kolleg in Berlin geschehen, wo der Verurteilte als Lehrer tätig war. Zur Verfolgung dieser Straftaten hatte die Glaubenskongregation in Rom die Verjährung aufgehoben. Bei schweren Vergehen von Priestern und Diakonen ist die Entlassung aus dem Klerikerstand die Höchststrafe im katholischen Kirchenrecht.
Verjährung nicht aufgehoben
Laut Urteil verliert der frühere Jesuit nicht nur alle priesterlichen Rechte und Ämter, sondern auch den Anspruch auf die Pension, die ihm das Bistum Hildesheim als Ruhestandspriester bisher gezahlt hat. Allerdings habe der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer dafür Sorge zu tragen, dass Peter R. eine zum Leben unverzichtbare finanzielle Unterstützung erhalte. Für die von einigen Betroffenen erhobene Schadensersatzklage wurde die Verjährung nicht aufgehoben.
Als Lehrer am Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg hatte Peter R. in den 1970er und 1980er Jahren Schüler missbraucht, ohne dass der Jesuitenorden Hinweisen darauf nachging. Der Orden versetzte ihn 1982 ins Bistum Hildesheim, wo R. bis 1989 Dekanatsjugendseelsorger war. Anschließend wurde er bis zu seiner Pensionierung 2003 als Gemeindeseelsorger in Hildesheim, Wolfsburg und Hannover eingesetzt. 1995 hatte er den Jesuitenorden auf eigenen Wunsch verlassen und war als Priester in das Bistum Hildesheim aufgenommen worden.
(kna – gs)
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