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Schweiz: Missbrauchskommission will Opfer pauschal entschädigen

Die unabhängige Kommission der Schweizer Kirche für „Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung“ (Cecar) spricht sich für eine einmalige Pauschalentschädigung von je 15.000 Franken (13.400 Euro) für jedes Opfer aus, wie sie in einer Pressemitteilung am Dienstag erklärte.

Die Westschweizer Kommission, die ihre Arbeit am 1. Januar 2017 aufnahm, verwies vor allem auf die Schwierigkeit, die gemeldeten Vorfälle zu bewerten. Bisher wurden Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche der Schweiz nach der Schwere ihrer Fälle entschädigt. Solche „Skalen der Entschädigung“ verstärkten jedoch das Gefühl, dass die Kirche ihre Verantwortung nicht voll und ganz wahrnehme, erklärte Cecar-Vorsitzende Sylvie Perrinjaquet in der Aussendung.

In der katholischen Kirche der Schweiz sind im vergangenen Jahr 22 mutmaßliche Opfer sexueller Übergriffe registriert worden. Laut Cecar wurden sechs der gemeldeten Fälle abgeschlossen, 15 würden noch bearbeitet und ein Fall sei nicht angenommen worden. Im vergangenen Jahr seien 14 Personen von der Kirche mit insgesamt 185.000 Franken (rund 165.00 Euro) entschädigt worden. Die Entschädigung sei vorerst an die Schwere der Handlungen gebunden. Laut den Richtlinien der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz erhielten Opfer, deren „sexuelle Integrität“ verletzt wurde, maximal 10.000 Franken (8.900 Euro); in „besonders schweren Fällen“ erhalten sie 20.000 Franken (18.800 Euro).

„Mit Blick auf die genannten Zahlen und Summen scheint es mir wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass es hier ausschließlich um die Opfer verjährter Fälle von sexuellen Übergriffen geht und nicht um aktuelle, neue Fälle“, betont gegenüber Vatican News Daniel Kosch, Generalsekretär der römisch-katholischen Zentralkonferenz.

Einheitliche Entschädigung vereinfacht Arbeit

Für Perrinjaquet würde eine einheitliche Pauschale von je 15.000 Franken (13.400 Euro) der Kommission erlauben, sich auf die Begleitung der Opfer und die Bearbeitung zu konzentrieren. Während die Bischofskonferenz dem Vorschlag zustimme, lehnen die römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die Ordensgemeinschaften dies ab, so die frühere Schweizer Staatsrätin. Die RKZ fordere, bei der Festsetzung der Wiedergutmachungen müsse auch die Schwere der begangenen Handlungen berücksichtigt werden. Dies habe bei einigen Betroffenen negative Reaktionen hervorgerufen, erklärte die ehemalige Neuenburger Nationalrätin.

Ein vorbildliches Unterstützungsmodell für Opfer gäbe der Schweizer Kirche eine Gelegenheit, Ansehen zurückzugewinnen, gab Perrinjaquet zu Bedenken. Cecar gewähre Menschen, die sich von der Kirche abgewandt haben, die Möglichkeit der Begleitung und Entschädigung. Es sei keine Konkurrenz der Bistumsbehörden, die für Opfer da sei, die nicht mit der Kirche gebrochen haben, sondern ein zusätzliches Angebot, versicherte Perrinjaquet in ihrer Stellungnahme.

Im vergangenen Jahr habe Cecar vielen Betroffenen die Möglichkeit des Zuhörens und der Entlastung gegeben. Einige hätten dabei auch ihren früheren Peiniger getroffen oder seien von einem Vertreter der betreffenden Diözese oder Ordensgemeinschaft empfangen worden, berichtete die Missbrauchskommission.

(kap - cs)

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19. Juni 2019, 12:52