D: Zunächst weiter Abschiebestopp nach Syrien
Das Auswärtige Amt sei gebeten worden, bis Herbst eine aktualisierte Bewertung der Sicherheitslage in Syrien vorzulegen. Keine Einigung erzielten die Innenminister hingegen über die Frage einer Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan. Bereits im Vorfeld hatten mehrere unionsgeführte Länder gefordert, neben sogenannten Gefährdern und verurteilten Kriminellen künftig auch wieder andere Flüchtlinge abzuschieben. Viele SPD-geführte Länder lehnten das ab. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte in Kiel, es gebe eine „klare Linie innerhalb der Bundesrepublik, wonach nach Afghanistan abgeschoben werden kann“. Er rief die Länder auf, dem zu folgen. Es gelte diejenigen zu schützen, die anerkannt schutzbedürftig seien. Dafür müssten jene abgeschoben werden, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten.
Nach Worten von Niedersachsen Innenminister Boris Pistorius (SPD) hingegen ist Afghanistan „kein Land, in das zum jetzigen Zeitpunkt mit guten Gewissen unbescholtene Menschen oder Familien mit Kindern abgeschoben werden können“. Für seriöse Entscheidungen brauche es weitere aktuelle Lagebilder aus der Region.
Heße: "Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich"
Auch der deutsche "Flüchtlingsbischof" Stefan Heße hat sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Kein Mensch dürfe in eine von bewaffneten Konflikten heimgesuchte Region zurückgeschickt werden, sagte der katholische Erzbischof von Hamburg am Freitag im Anschluss an Beratungen der deutschen Innenministerkonferenz in Kiel. Für Abschiebungen müsse gelten, dass die Würde und Sicherheit der Person den Vorrang vor allen anderen Erwägungen habe. "So lange sich die Lage nicht deutlich gebessert hat, bleiben Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich", so Heße.
Dem am Mittwoch vorgestellten Global Peace Index 2019 zufolge hat Afghanistan als konfliktreichstes Land der Welt Syrien abgelöst, das nun auf dem vorletzten Platz liegt. Daneben beschlossen die Innenminister auch eine längere Rücknahmefrist sogenannter erschlichener Einbürgerungen. So solle ein Verstoß gegen das Verbot der Viel- und Mischehe als Grund für eine solche Rücknahme ins Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz aufgenommen werden, hieß es. Damit könne die Einbürgerung künftig auch noch nach zehn Jahren rückgängig gemacht werden, wenn fehlende Verfassungstreue vorliege oder hinsichtlich der Identität getäuscht wurde. Bisher gilt eine fünfjährige Frist. Das Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause des Bundestags reformiert werden.
(kna - cs)
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