D: Rechtsstreit um Kündigung eines Chefarztes ist beendet
In dem Fall ging es um einen Chefarzt am katholischen Sankt-Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf. Dessen Arbeitgeber hatte ihm 2009 unter Verweis auf das katholische Verständnis von der Unauflöslichkeit der Ehe gekündigt. Dagegen hatte der Mediziner geklagt und vorgebracht, dass der Krankenhausträger an nichtkatholische Ärzte in gleicher Funktion solche Anforderungen an die Lebensführung nicht stelle. Dieser Auffassung folgte das Bundesarbeitsgericht.
Nach Abwägung aller Gründe für oder gegen eine Verfassungsbeschwerde entschied sich das Erzbistum nun dagegen, das Bundesverfassungsgericht zur erneuten Überprüfung des Falls anzurufen. Maßgeblich sei besonders, dass die katholische Kirche 2015 ihre Kündigungsregeln geändert hat. Aktuell wäre daher der Fall anders zu beurteilen als 2009.
Anwalt über Entscheidung erfreut
Der Anwalt des Mediziners, Norbert H. Müller, zeigte sich „hoch erfreut" über den Verzicht auf die Verfassungsbeschwerde. „Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende", sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger" an diesem Mittwoch. Es sei zu begrüßen, „dass auch das Erzbistum Köln höchstrichterliche Entscheidungen irgendwann einmal akzeptiert".
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