D: Kölner Erzbischof entbindet Stadtdechant von seinem Amt
Diese Vorwürfe erschütterten „das Vertrauen in den Priester nachhaltig“, hieß es zur Begründung.
Der Erzbischof hatte den Priester wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung im März beurlaubt und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese stellte im Juni ihre Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Danach startete die Erzdiözese eine kirchenrechtliche Vorprüfung. Dabei ging es um die Frage, ob sich der Priester kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten zuschulden kommen ließ.
Keine strafrechtlich relevante Handlung
Laut der Erzdiözese hat die Staatsanwaltschaft im Fall des 20-Jährigen das Vorliegen einer Straftat ausgeschlossen, weil der Mann bereits volljährig gewesen sei und verneint habe, dass die sexuellen Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattfanden. Dennoch stelle das geschilderte Verhalten des Priesters ein schweres Vergehen dar, so die Erzdiözese. Denn er habe das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine Interessen ausgenutzt.
Der Priester bestreitet nach Angaben der Erzdiözese, dass es zu sexuellen Handlungen kam. Die Kirchen-Verantwortlichen hielten jedoch die Aussage des Betroffenen für glaubwürdig, zumal er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und fünf Personen benannt habe, denen er in zeitlicher Nähe zum damaligen Geschehen von der „für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester“ berichtet habe. Alle fünf Personen hätten die Aussagen des Betroffenen bestätigt und ihrerseits eidesstattliche Versicherungen unterschrieben.
„Im vorliegenden Fall müssen wir davon ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt hat“, erklärte Kardinal Woelki. Vor diesem Hintergrund sei das Vertrauen in den Geistlichen „tief erschüttert“. Grundsätzlich sei es wichtig, „dass wir jeden Hinweis ernst nehmen und den Betroffenen Glauben schenken“.
Zur Amtsenthebung werden nach Angaben der Erzdiözese Köln nun sogenannte Pfarrkonsultoren zu Rate gezogen, die nach geltendem Kirchenrecht die Entscheidung des Erzbischofs bestätigen müssen. Gegen eine Entscheidung zur Amtsenthebung könne der Pfarrer Berufung einlegen, womit der Fall an die zuständigen Stellen in Rom verwiesen würde. Bis zum Abschluss des gesamten Amtsenthebungsverfahrens bleibe der Geistliche beurlaubt.
Der Priester will sich gegen die von ihm „als sehr ungerecht empfundene Entscheidung“ wehren, sagte sein Anwalt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Er sprach von einer „völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahre 2001“.
(kna - cs)
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