Kirchen lehnen Verbot religiöser Symbole im Gericht ab
Grundsätzlich bestehe kein Recht, von religiösen und weltanschaulichen Bekundungen anderer Personen „verschont zu bleiben“. Aus Sicht der Kirchen ist zu fragen, welche Mittel erforderlich und angemessen seien, um den Anforderungen an die religiöse und weltanschauliche Neutralität in den Justizberufen gerecht zu werden. Hier gebe es „mildere Mittel“ als im Gesetzentwurf vorgesehen.
Kirchen befürworten aber Verhüllungsverbot
Zugleich befürworten die Kirchen das geplante Verhüllungsverbot vor Gericht. Eine Vollverschleierung nehme dem Gericht die Möglichkeit, dem Gegenüber ins Gesicht zu gucken. Dies aber sei für einen offenen und vertrauensvollen Umgang und ein uneingeschränktes Funktionieren der Justiz unerlässlich.
Derzeit berät der Landtag einen Gesetzentwurf, nach dem Justizbediensteten religiöse und weltanschauliche Symbole untersagt werden sollen, um der Neutralität des Staates Geltung zu verschaffen. Die katholische und evangelische Kirche verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein grundsätzliches Verbot religiöser und weltanschaulicher Symbole für Lehrkräfte unzulässig sei, solange dadurch der Schulfrieden nicht gefährdet werde. Zwischen Lehrkräften und den Justizbediensteten seien - mit Ausnahme von Richtern und Staatsanwälten – „keine wesentlichen Unterschiede“ erkennbar.
(kna – tg)
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