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Schweiz: „Maßnahmen gegen Missbrauch greifen“

Die von den Schweizer Bischöfen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung sexueller Übergriffe in der Kirche und Seelsorge greifen. Das erklärten die Bischöfe im Anschluss an ihre ordentliche Versammlung in Saint-Maurice am Donnerstag.

Bei den diözesanen Fachgremien sind vergangenes Jahr drei Meldungen eingegangen, die aktuelle Fälle betrafen, also nach dem Jahr 2000 stattgefunden haben. Dabei handelt sich um unerwünschte Avancen gegenüber einer erwachsenen Frau ohne seelsorgliches Abhängigkeitsverhältnis.

Gemeldet wurden zudem der Fall sexuell gefärbter Äußerungen gegenüber einer erwachsenen Frau ohne seelsorgliches Abhängigkeitsverhältnis sowie unerwünschter Avancen gegenüber einem erwachsenen Mann in einem seelsorglichen Abhängigkeitsverhältnis.

28 verjährte Fälle wurden 2018 verzeichnet, wovon sich 23 zwischen 1950 und 1980 ereignet haben. Die Statistik mache deutlich, dass die seit 2002 getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigten. Damals veröffentlichen die Schweizer Bischöfe erstmals Richtlinien gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Diese wurden seither mehrmals überarbeitet und der Entwicklung angepasst.

„Im üblichen Rahmen“

Die Anzahl der erfolgten Meldungen bewege sich im üblichen Rahmen der letzten Jahre, schreiben die Bischöfe. Sie weisen zudem darauf hin, dass ihre Zahlen jene Fälle nicht enthalten, welche der Westschweizer Kommission für Missbrauchsopfer gemeldet wurden.

Diese hat im vergangenen Jahr 22 Opfer von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld beraten. Dabei handelte es sich um 14 Männer und 8 Frauen, wie aus dem Jahresbericht 2018 der unabhängigen Kommission für „Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung“ (Cecar) hervorgeht.

Die Vollversammlung der Bischöfe fand in der Territorialabtei von Saint-Maurice statt.

(kath.ch – sk)
 

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20. September 2019, 11:28