„Konzerne haben Verantwortung für Menschenrechte“
Die geltenden Rechtsinstitutionen würden den Herausforderungen nicht gerecht, mahnt Bischof Werner Freistetter, in der Österreichischen Bischofskonferenz zuständiger Referatsbischof für Weltkirche. Denn „passiert ein Unglück irgendwo auf der Welt, dass Menschen in sogenannten Entwicklungsländern ihrer Lebensgrundlage beraubt, dann schieben transnationale Konzerne die Verantwortung schnell auf das lokale Tochterunternehmen ab.“
Laut dem vorliegenden Entwurf für das UN-Abkommen müssten Staaten die Unternehmen gesetzlich zur Achtung von Menschenrechten im In- und Ausland verpflichten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten erleichtern. Der Zugang zu rechtlichen Möglichkeiten sei dringend notwendig, damit sich betroffene Menschen wehren können, „um nicht unter die Räder der globalisierten Wirtschaft zu kommen“, betonte Bischof Freistetter am Montag in einer Mitteilung.
Die Hilfswerke der katholischen Kirche setzten sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen ein und erlebten die negativen Auswirkungen der globalen Wirtschaftszusammenhänge, so die kirchlichen Vertreter. „Gewinne werden privatisiert, außer Landes gebracht, und die Schäden der Allgemeinheit hinterlassen“, erklärt etwa Jakob Maierhofer-Wieser, Geschäftsführer der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar. Betroffenen würden rechtlos zurückbleiben und Konzerne ihre eigenen Schiedsgerichtssysteme ausbauen. Maierhofer-Wieser fordert die Verhandler auf, auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten: „Kinder- und Menschenrechte sind kein Wunschkonzert.“
Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung
Österreich war im Herbst 2018 von über 171 der 193 UN-Mitglieder für die Periode 2019 bis 2021 in den 47 Mitgliedsstaaten umfassenden Menschenrechtsrat gewählt worden. Bei der aktuell stattfindenden Sitzung in Genf werden die Delegierten der Staaten, sowie Vertreter von allen Kontinenten diskutieren, wie die Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung effektiver durchgesetzt werden können. Auch der Vatikan war von Beginn an wesentlicher Akteur der Debatte.
Der UN-Menschenrechtsrat soll über die Einhaltung der Menschenrechte weltweit wachen, wozu alle UN-Mitglieder regelmäßig zur Lage in ihren Ländern Rede und Antwort stehen müssen. Der Rat beauftragt unter anderem unabhängige Experten zur Untersuchung von angezeigten Menschenrechtsverstößen, die dann dazu Berichte veröffentlichen.
Neben Österreich wurden bei der Neubesetzung von 18 der 47 Sitze auch mehrere für ihre Menschenrechtslage umstrittene Staaten gewählt, darunter die Philippinen, Kamerun, Bahrain, Eritrea, Somalia und Bangladesch.
(kap – tg)
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