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Bischof Felix Genn Bischof Felix Genn 

D: Bischof Genn räumt Fehler im Umgang mit Missbrauch ein

Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen hat Münsters Bischof Felix Genn eingeräumt. Zugleich bat er in einem offenen Brief um Entschuldigung, der am Freitag in Münster veröffentlicht wurde.

Verurteilter Priester im Seelsorgedienst  „verheerender Fehler“

Darin bezeichnet er es als „verheerenden Fehler“, dass unter seiner Verantwortung als Bischof von Essen ein zweimal verurteilter Priester in Bochum-Wattenscheid Seelsorgedienste versehen habe. Zudem habe er als Bischof von Münster einem anderen beschuldigten Geistlichen nicht deutlich genug priesterliche Dienste untersagt.

Beide Fälle waren im November bekanntgeworden. Der zweimal verurteilte Priester aus dem Erzbistum Köln war 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Jahr später wechselte er ins Bistum Münster. 1988 erhielt er wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe und kehrte als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Im Ruhestand war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid tätig.

„Ich bin verärgert darüber.“

Von diesem Fall habe er erst im Mai erfahren, erläuterte Genn, der vor seiner Zeit in Münster von 2003 bis 2009 an der Spitze des Ruhrbistums stand. Er frage sich heute, warum er den Fall nicht wahrgenommen habe. In der WDR-Lokalzeit vom Donnerstag kritisierte der Bischof den „Apparat“, ihn nicht informiert zu haben. „Ich bin verärgert darüber.“

Missbrauchsfälle in Kevelaer

In Bezug auf den zweiten Fall sagte Genn: „Ich habe Fehler gemacht.“ Dabei geht es um einen Geistlichen, der in den 1980er Jahren als Kaplan in Kevelaer über einen längeren Zeitraum in der Beichte ein Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Die Betroffene setzte das Bistum 2010 darüber in Kenntnis, verlangte aber, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht und die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werde. Vor rund drei Jahren meldete sich die Frau erneut beim Bistum, weil der Geistliche entgegen den Auflagen weiter öffentlich Gottesdienste feierte.

Genn nannte es einen Fehler, dass er dem später nach Wadersloh-Bad Waldliesborn gewechselten Geistlichen nur „Gottesdienste ohne große Öffentlichkeit“ untersagt habe. Das sei unpräzise gewesen. Zudem hätte er mit dem Opfer einen Weg finden müssen, den Verantwortlichen Pfarrer vor Ort, das Seelsorgeteam und die Gremien über die Hintergründe umfassend zu informieren. Ernstzunehmenden Hinweisen, dass sich der Priester nicht an das Verbot hält, hätte er konsequenter nachgehen müssen, so Genn.

Genn will nach eigenen Worten weitergehende Strafen wie Gehaltskürzungen oder andere Auflagen prüfen. Nachdem die Betroffene ihren Fall Anfang November öffentlich gemacht hatte, meldete sich eine weitere Frau. Auch sie warf dem Geistlichen vor, sie in den 1980er Jahren als Mädchen missbraucht zu haben.

(pm/kna – pr)

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22. November 2019, 15:10