Erzbischof Schick gegen Entschädigungen aus Kirchensteuermitteln
Dies sei auch gar nicht so einfach, da er als Bischof ohne Zustimmung des Diözesansteuerausschusses nicht über diese Mittel verfügen könne. Die Entschädigungen müssten aus anderen Geldern geleistet werden. Damit reagierte Schick auf die kirchliche Debatte über Modalitäten und Höhe von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer von Geistlichen. Zuletzt hatte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, betont, zur Finanzierung müssten auch Kirchensteuermittel eingesetzt werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.
Der Bamberger Erzbischof sagte, bei den derzeit diskutierten Summen im sechsstelligen Bereich brauche es andere Standards bei der Plausibilitätsprüfung: „Da muss schon ein Nachweis sein.“ Bisher seien Anerkennungsleistungen, die bis zu einer Höhe von 5.000 Euro empfohlen wurden, schon bei einer niedrigeren Plausibilität gezahlt worden. Bei höherer Plausibilität sei schon jetzt mehr gezahlt worden, so Schick. Man sei bei der Frage der Entschädigung noch nicht am Ende der Diskussion. „Da muss noch Einiges geredet werden.“
(kna – mg)
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