D: Vatikan setzt Pfarreien-Zusammenlegung in Trier aus
Wie das Bistum am Donnerstagabend bestätigte, hat die Römische Kleruskongregation entschieden, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen. Zuvor hatte die Lokalzeitung „Trierischer Volksfreund“ über die römische Entscheidung berichtet. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte soll durch diesen Schritt Zeit bekommen, das Gesetz sorgfältig zu prüfen.
Unklar, wie es weitergeht
Geplant war, dass zum 1. Januar die ersten 15 neuen Großpfarreien im Bistum an den Start gehen. Ob die Zusammenlegung nach der Prüfung genehmigt oder verboten wird, ist derzeit nicht absehbar, schreibt die katholische deutsche Nachrichtenangeut KNA. Die Kleruskongregation, die von Kardinal Beniamino Stella geleitet wird, erklärte in ihrem Bescheid zur Aussetzung des Trierer Gesetzes, dass „die geplante Reform erhebliche Konsequenzen für das kirchliche Leben“ haben werde und mahnte an, dass „das Heil der Seelen keinen Schaden leiden“ solle.
Anlass für die Prüfung war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft aus dem Bistum bei der Kleruskongregation unter dem Vorsitz des Pfarrers von Sankt Paulin in Trier, Joachim Waldorf. Zudem waren in Rom Beschwerden von katholischen Laien aus dem Bistum eingegangen. Sie forderten eine Prüfung, ob das Gesetz mit dem universalen Kirchenrecht übereinstimmt. Diese Bedenken hatte der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte als „legitim“ anerkannt.
Ackermann kündigt Stellungnahme an
Bischof Ackermann kündigte an, nun bei der Kleruskongregation zu der Beschwerde der Priestergemeinschaft Unio Apostolica Stellung zu nehmen. Die in Trier im Anschluss an eine Bistumssynode geplante Reform zielt auf neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und religiösem Leben.
Ackermann hatte im Oktober ein Gesetz erlassen, das die Basis für die Neugliederung der Pfarreien legt. Ursprünglich gab es im Bistum Trier 887 kleine Pfarreien, die heute 172 Gemeinschaften bilden. Die Reform sieht eine weitere Zusammenlegung auf künftig nur noch 35 Großpfarreien vor. In einem ersten Schritt sollten zum 1. Januar 2020 zunächst 15 Großpfarreien starten. Die anderen 20 „Pfarreien der Zukunft“ sollten ein Jahr später, zum 1. Januar 2021, errichtet werden.
(kna – pr)
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