D: Bischofskonferenz begrüßt Bundestagsvotum zur Organspende
„Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx.
Die neue Regelung setze „ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medi-zin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt.“
In den vergangenen Tagen hatten sich verschiedene Kirchenvertreter zu dem Gesetzesvorstoß zu Wort gemeldet und vor der Widerspruchslösung gewarnt.
(pm – mt)
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