D: ZdK berät über Missbrauchs-Entschädigungen
„Ich glaube, dass das Thema Missbrauch und Schuld und die Frage des Umgangs mit diesen Verbrechen völlig unangemessen behandelt werden, wenn wir sie nur auf der Ebene von Geldleistungen diskutieren,“ so Sternberg.
Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte. Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatten sich mehrere Bistümer gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt, darunter Rottenburg-Stuttgart, Freiburg, Mainz und Limburg. Aus dem ZdK gab es zuletzt Forderungen nach einer „Bischofs-Abgabe“.
Vizepräsidentin Claudia Lücking-Michel schrieb Anfang Dezember in der Zeitschrift „Publik-Forum“: „Eine Abgabe aller amtierenden und emeritierten (Weih-)Bischöfe wird die Kosten nicht decken, aber es wäre ein Symbol.“ Zudem sei weiteres kirchliches Vermögen anzuschauen: „Bischöflicher Stuhl, Immobilien, Land, Kunstschätze.“ Der Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, sagte unlängst im „Spiegel“: „Wir warten auf die Antwort der Bischöfe auf unsere Vorschläge für eine faire Entschädigung in Höhe von bis zu 400.000 Euro pro Person. Die Bistümer und Orden sollten dafür in einen Fonds einzahlen. Es sollte möglich sein, dafür auch Kirchensteuermittel einzusetzen.“ Im KNA-Interview drang Katsch auf eine baldige Entscheidung in der Sache.
(kna - cs)
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