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D: Hilfswerk begrüßt Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet. Die in Rede stehenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet seien ein guter erster Schritt, erklärte die Kinderrechtsorganisation am Freitag in Berlin.

Kinder müssten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden, hieß es. Die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlern künftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftätern im Internet. „Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein“, sagte die Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes.

Neben den Strafverschärfungen brauche es vor allem mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen könnten dazu beitragen, dass Kinder Soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potenziellen Tätern müsse klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist, so Lütkes. Wenn speziell geschulte Ermittler künftig mithilfe von durch Künstliche Intelligenz erzeugten kinderpornografischen Bildern im Darknet besser als bisher ermitteln und Täter überführen, sei das ein guter Ansatz für mehr Schutz für Kinder im Internet.

„Aufgrund der massiven Probleme in diesem Bereich sind entsprechende Ermittlungsbefugnisse notwendig und werden dazu beitragen, Kinder besser als bisher zu schützen“, so die Kinderrechtsorganisation. Neben Verschärfungen im Strafrecht brauche es auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern durch Eltern und Schulen, hieß es. Auch Anbieter von Mediendiensten seien in der Pflicht. Laut einer Umfrage des Hilfswerks war bei nur 20 Prozent der befragten Grundschulkinder Cybergrooming Thema im Unterricht. Schulen müssten wesentlich früher aufklären und den Kindern Strategien und Methoden vermitteln, wie sie Gefährdungen vermeiden und im Fall eines Übergriffs reagieren sollten.

(kna - cs)

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14. Februar 2020, 10:28