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Kardinal Reinhard Marx ist Erzbischof von München und Freising Kardinal Reinhard Marx ist Erzbischof von München und Freising 

D: Erzbistum München plant neuen Missbrauchs-Bericht

Das Erzbistum München und Freising erweitert seine Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt.

Nachdem es bereits im Dezember 2010 als erste deutsche Diözese einen unabhängigen Missbrauchsbericht vorstellte, gibt es auf diesem aufbauend nun ein neues Gutachten wiederum bei einer externen Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag. Der Bericht soll veröffentlicht werden und benennen, ob die Verantwortlichen rechtliche Vorgaben sowie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten.

Der Auftrag umfasst den Zeitraum von 1945 bis 2019. Grundlage des neuen Berichts sind neben dem Missbrauchsbericht von 2010 alle neuen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker und weitere hauptamtliche Mitarbeitende, die seit 2010 bis Ende 2019 in den Verantwortungsbereich des Erzbistums fallen.

Erzbistum will dem öffentlichen Interesse an Transparenz gerecht werden

Mit der Frage nach Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker und hauptberufliche Mitarbeitende der Erzdiözese oder von Ordensangehörigen, die im Bereich der Erzdiözese tätig waren, wird ab 2010 entsprechend der von da an geltenden neuen „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ ein im Vergleich zum früheren Bericht erweiterter Personenkreis in den Blick genommen.

Der Weiterentwicklung dieser Leitlinien will das Erzbistum mit dem neuen Bericht ebenso gerecht werden wie dem öffentlichen Interesse an Transparenz. Andere deutsche Bistümer haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen oder bereiten diese ebenfalls vor. Die Veröffentlichung des Berichts muss die Vorgaben des Datenschutzes erfüllen und insbesondere die Rechte und Belange der von Missbrauch Betroffenen berücksichtigen. Schließlich nimmt der neue Bericht auch eine Evaluierung der bereits geleisteten Aufarbeitung des Missbrauchs und der Prävention im Erzbistum vor.

Wurde vertuscht?

Das nun in Auftrag gegebene Gutachten stellt nicht zuletzt die Frage nach dem angemessenen Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Übergriffe und körperliche Gewalt und soll Verantwortlichkeiten benennen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob und in welchen Fällen eine Pflicht zur Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden bestand, ob eine Anzeige erstattet wurde oder kirchenrechtliche Schritte unternommen wurden.

Sollte dies hingegen nicht der Fall sein, wird geprüft, ob noch Anzeige erstattet werden oder eine kirchenrechtliche Ahndung erfolgen kann. Sollten erforderliche Maßnahmen nicht ergriffen worden sein, ist zu prüfen, welche Gründe hierfür ersichtlich sind und wer hierfür verantwortlich ist.

(pm – sk)
 

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27. Februar 2020, 15:22