Westschweiz setzt öffentliche Gottesdienste aus
Die staatlichen und diözesanen Vorschriften sind strikte einzuhalten, schreibt die Schweizer Bischofskonferenz. Sie appelliert an die Verantwortlichen vor Ort, situativ angemessen zu entscheiden. Auch die Teilnehmenden von Veranstaltungen sind angehalten, sich und ihr Umfeld zu schützen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Das Bistum Lausanne-Genf-Freiburg untersagt bis zum 30. April das Feiern aller öffentlichen Gottesdienste auf diözesanem Gebiet. Diese werden von den Geistlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert. Die tägliche Messe um sieben Uhr morgens soll auf dem YouTube-Kanal des Bistums direkt übertragen.
„Nicht den Tod anderer verursachen“
„Wenn es auch für die Gläubigen wichtig ist, gemeinsam zu beten und die Eucharistie zu empfangen, kann es sie doch nicht von der Pflicht befreien, nicht den Tod anderer zu verursachen und den Autoritäten unseres Rechtstaates zu gehorchen“, schreibt das Bistum.
Das Bistum Basel ruft dazu auf, die Gottesdienste „einfach zu gestalten“. Chöre dürfen nicht eingesetzt werden. Die Gottesdienstbesucher müssen im Kirchenraum gut verteilt werden. Die von den staatlichen Behörden genannten Höchstzahlen für Menschenansammlungen in den Kantonen darf nicht überschritten werden.
Ostern und Erstkommunion
Das gilt auch für die Feiern während der Karwoche und an Ostern. Die Chrisammesse wird in kleinem Rahmen gefeiert und durch Radio Maria übertragen.
Die nach Ostern vorgesehenen Erstkommunionfeiern im Bistum sind vorerst abgesagt. Eltern können mit ihrem Kind in einem Sonntagsgottesdienst ab Ostern zur Erstkommunion gehen. Die Pfarreien können die Erstkommunionfeier zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Beichtabnahme hinter Schutzfolie
Bei der Beichte ist darauf zu achten, dass zwischen dem Beichtvater und der anderen Person genügend Abstand besteht.
Das Bistum Chur setzt fest, dass die Beichte nur hinter einem Gitter, das mit einer Folie abgedichtet ist, gehört werden darf. Ansonsten gelten im Chur die gleichen Regeln wie im Bistum Basel.
Zwischen 50 und 100 Personen
Auch im Bistum St. Gallen sollen die Gottesdienste einfach gestaltet werden. An einem Gottesdienst dürfen nicht mehr al 99 Personen teilnehmen. Es gelten die gleichen Regeln wie in den Bistümern Chur und Basel. Die Erstkommunionfeiern sind in St. Gallen bis 30. April ausgesetzt
Das Bistum Sitten lässt das Feiern der Gottesdienste weiterhin zu. Wie für alle anderen Veranstaltungen im öffentlichen Leben im Kanton Wallis ist die Teilnehmerzahl aber auf 50 beschränkt.
Auch das Bistum Lugano lässt die Feier des öffentlichen Gottesdienstes zu. Diese dürfen jeweils aber lediglich von maximal 50 Personen besuchte werden.
Allgemeine Regeln
In den Bistümern gelten zudem die von der Bischofskonferenz erlassenen Regeln. In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand. Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu desinfizieren. Die Weitergabe des Friedensgrußes durch Handschlag entfällt. Die Weihwasserbecken sind zu leeren. Gefährdete Personen sollen die Gottesdienste nicht besuchen.
Die Bistümer verweisen auf verschiedene Gottesdienstübertragungen im Internet.
(kath.ch - gs)
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