D: In Berlin ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Personen
Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden, erklärte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Dienstag bei einer Senatspressekonferenz. Bereits ab Mittwoch seien private oder familiäre Zusammenkünfte mit bis zu 20 Teilnehmenden gestattet, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich seien.
Dies gelte etwa für die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern, Taufen und Trauungen. Das Land Brandenburg erlaubt bereits seit Montag wieder religiöse Zeremonien, besonders Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmenden. Zur Begründung der Lockerung verwies die Regierung auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Kirchen, im Laufe der dieser Woche Konzepte vorzulegen, wie Gottesdienste unter den Abstands- und Hygieneregeln abgehalten werden können.
(kna – sst)
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21. April 2020, 16:50