Triage in Pandemie-Zeiten: eine Orientierungshilfe der DBK
Die „Argumentationsskizze“, wie die Deutsche Bischofskonferenz das Papier nennt, wurde an diesem Mittwoch veröffentlicht. Sie stellt praktische Probleme und ethische Fragen in Zusammenhang mit der Behandlung von Covid-19-Patienten in Intensivstationen dar und erläutert das Prinzip der so genannten „Triage“.
Im Sinne einer Ultima Ratio zulässig und geboten
Dieses Prinzip, das seinen Ursprung und üblichen Einsatzbereich in der Kriegs- und Katastrophenmedizin hat, teilt die Behandlungsbedürftigen entsprechend Dringlichkeitskategorien ein – mit dem Ziel, so viele Leben zu retten wie möglich.
Die Triage sei „im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems (...) im Sinn einer Ultima Ratio zulässig, gerechtfertigt und sogar geboten“, hält das Papier der Bischöfe fest. Allerdings gelten dafür „strenge Rahmensetzungen“, erinnert die DBK. So seien zum Beispiel bereits im Vorfeld „alle alternativen Möglichkeiten auszuschöpfen“.
In Fällen, wo die Triage unvermeidbar sei, sei sie „nach den etablierten Regeln der ärztlichen Heilkunst, den Grundsätzen der Medizinethik und des ärztlichen Berufsethos durchzuführen“. Dazu wird ausgeführt:
„Als Entscheidungskriterien kommen ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen. Unethisch und abzulehnen sind äußere Kriterien wie etwa das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch ,Systemrelevanz’.“
Grenzen des Triage-Prinzips in der Corona-Pandemie
Krise bedeutet nicht Aussetzen ethischer Prinzipien
Die Triage sei nach Ausschluss aller anderen Alternativen „ein letztes Mittel, so rational wie möglich vorzugehen, um so viel Humanität und Leben zu bewahren, wie es die Situation zulässt“, hält die DBK grundsätzlich fest. Das schließe „die Verpflichtung ein, die Ultima-Ratio-Situation durch Sicherstellung der medizinischen Versorgung auch im Hinblick auf Not- und Katastrophenfälle so gut wie möglich zu vermeiden“.
Bei der Triage handele es sich stets „um einen erheblichen Eingriff in die medizinischen Standards“. Deshalb sei ein solcher Schritt „in höchstem Maß begründungspflichtig“. Dabei gelte, dass die ethischen Prinzipien ihre Gültigkeit auch in der Krisensituation nicht einfach verlören, sondern soweit wie möglich realisiert werden müssten: „Das bedeutet konkret: Auch in der Krisensituation darf niemand mit ,sanftem Druck’ zum ,freiwilligen’ Behandlungsverzicht bewogen werden.“
(pm – pr)
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