D: Kirchen legen Konzepte für sichere Corona-Gottesdienste vor
In einigen Bundesländern gibt es bereits öffentliche Gottesdienste unter strengen Auflagen, in anderen soll dies spätestens ab Mai wieder möglich sein. Die Kirchen betonen in ihren in weiten Teilen ähnlichen Konzepten, dass sie sich weiterhin verpflichten, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Deshalb würden die Feiern so gestaltet, dass die Gefahr der Ansteckung maximal vermieden werde. Je nach Kirchengröße soll daher eine Höchstzahl von Teilnehmern festgelegt werden, um genügend Abstand zwischen den Besuchern zu gewährleisten. Dafür soll es markierte Plätze geben. Familien, die zusammen leben, dürfen aber auch zusammen in der Kirche sitzen. Das Betreten und Verlassen der Kirche soll „geordnet organisiert werden“, nach Möglichkeit mit der Hilfe von Ordnern.
Einbahnwege markieren
Nach Möglichkeit sollen Ein- und Ausgang getrennt und Laufwege als Einbahnwege markiert sein. Zudem wird empfohlen, Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen und liturgische Berührungen etwa zum Friedensgruß zu vermeiden. Kollekten sollen nur am Kirchenausgang stattfinden. Die Gläubigen sollen zudem eigene Gesangbücher mitbringen und auf lauten Gesang verzichten. Die katholischen Priester desinfizieren vor der Gabenbereitung die Hände, decken die Hostienschale ab und achten insbesondere bei der Kommunionausteilung auf mögliche Infektionsgefahren.
Auf evangelischer Seite soll bei den Abendmahlsfeiern ebenfalls „besondere hygienische Achtsamkeit“ gelten. Auch die Zahl der aktiven Mitwirkenden wie Messdiener oder Musiker soll stark begrenzt sein, um die Ansteckungsgefahr zu mindern. Die Zahl der Gottesdienste soll bei Bedarf erhöht werden, und möglichst viele Feiern sollten im Freien stattfinden, heißt es weiter. Verschoben werden sollen nach Möglichkeit Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Konfirmationen, Hochzeiten, Wallfahrten, Priesterweihen und andere „begegnungsintensive Feierformen“. Trauergottesdienste und Beerdigungen am Grab sollten im Einklang mit den regional geltenden Regeln gestaltet werden können. Eine Altersgrenze wird von beiden Kirchen nicht genannt.
Keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen
Im Vorfeld hieß es, man wolle keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Teilnahme an Gottesdiensten - etwa von Älteren über 60 Jahre. Zugleich empfehlen die Kirchen, die gegenwärtig genutzten Wege der medialen Teilnahme an Gottesdiensten, etwa durch Live-Streaming-Angebote, nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten. Damit soll insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen die Teilnahme besser möglich gemacht werden.
Auch Juden und andere Religionsgemeinschaften mit Hygienekonzepten
Auch der Zentralrat der Juden und andere Religionsgemeinschaften haben Hygiene- und Gesundheitskonzepte vorgelegt. All diese Konzepte - inzwischen 15 - sollen Grundlage sein für einen Rahmenplan, der die Feier von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen in der Corona-Pandemie ermöglichen soll. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass sich das Corona-Kabinett am Montag mit dem Rahmenkonzept befassen werde. Am Mittwoch wolle dann die Ministerkonferenz das Thema behandeln.
(kna - mg)
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