D: Kirche unterzeichnet Vereinbarung zu Missbrauchsaufarbeitung
Demnach soll es in allen 27 Bistümern künftig eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung geben. Darin sollen Vertreter des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen. Einige Bistümer haben bereits mit der Aufarbeitung in eigenen Kommissionen begonnen. Diese Gremien sollen sich auch mit jenen Fällen befassen, die wegen Verjährung oder Tod nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Neben einer quantitativen Erhebung von Fällen soll es auch darum gehen, wie die Verantwortlichen im Bistum mit Tätern und Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen Strukturen benannt werden, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben. Vorgesehen ist zudem eine bistumsübergreifende Zusammenarbeit.
Die Deutsche Bischofskonferenz soll dazu eine eigene Geschäftsstelle einrichten. Rörig bezeichnete die Erklärung als „entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure“. Mit der Verabschiedung der Vereinbarung, sei die „unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen“. Nun würden „Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität“ verbindlich. Ackermann betonte, die Aufarbeitungsprozesse gehörten zu der institutionellen Verantwortung, die die Bischöfe und Diözesen für begangenes Unrecht übernähmen. Es sei gut, dass in den einzurichtenden Aufarbeitungskommissionen Vertreter der Kirche, unabhängige Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene zusammenwirkten. Zugleich sei sichergestellte, dass bereits getroffene Anstrengungen zur Aufarbeitung und gewonnene Erkenntnisse in den Bistümern könnten in den Prozess eingebracht werden.
(kna/pm - mg)
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