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Schweiz: Auch Basel hat jetzt Konzept gegen sexuelle Übergriffe

Nach den Bistümern Chur, St. Gallen sowie Lausanne, Genf und Freiburg führt auch das Bistum Basel ein Konzept zum Schutz vor sexuellen Übergriffen ein. Mit kirchlichem Dienst beauftragte Personen müssen alle drei Jahre einen Strafregisterauszug einreichen.

Das überarbeitete Konzept tritt am 1. Juli in Kraft und kommt den Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz nach. Damit schaffe der Bischof von Basel Felix Gmür gemeinsam mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften eine wirksame Grundlage zur Bekämpfung sexueller Übergriffe, teilte das Bistum am Montag mit.

Andere Bistümer haben bereits Schutzkonzept

Die Bischofskonferenz schreibt in den überarbeiteten Richtlinien vom 1. März 2019 vor, dass die Diözesen, die Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaften über ein eigenes Präventionskonzept für einen achtsamen Umgang miteinander verfügen müssen. Umgesetzt haben dies bisher die Schweizer Diözesen Lausanne, Genf und Freiburg, St. Gallen sowie Chur.

Das neue Konzept bezieht sich auf grundsätzlich alle Personen im kirchlichen Dienst, auch Freiwillige. Sie müssen in Zukunft vor einer Anstellung und dann alle drei Jahre Strafregisterauszüge einreichen. Die wiederholte Einforderung von Strafregisterauszügen ist eine Besonderheit des Bistums Basel. Die übrigen Schweizer Bistümer verlangen dies nur zu Beginn einer Anstellung. Im neuen Konzept empfiehlt der Basler Bischof für Freiwillige, die in sensiblen Bereichen wie Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, ebenfalls Auszüge aus dem Strafregister zu verlangen. Zudem errichtet das Bistum Basel zwei Stellen zur Intervention bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff.

Festgehalten ist auch, dass Opfer, bei denen der Übergriff verjährt oder der mutmassliche Täter verstorben ist, das Recht haben, einen Antrag auf Zahlung einer Genugtuungssumme bei der Abteilung Personal der Diözese zu stellen.

(kath.ch - gs)

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01. Juli 2020, 08:08