Schweiz: Zürich verbietet 2020 erneut den „Marsch fürs Läbe“
Bereits im vergangenen Jahr hat die Zürcher Polizeidirektion den „Marsch fürs Läbe” verboten. Grund dafür war die Gefahr von Ausschreitungen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hob diesen Entscheid aber kurzfristig auf. Es argumentierte mit der freien Meinungsäußerung und mit dem Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit. Der „Marsch fürs Läbe” fand 2019 statt, ebenso eine Gegendemonstrationen. Es kam zu den ursprünglich befürchteten Ausschreitungen.
Gleiche Begründung
Wie es auf der Seite des Vereins heißt, wurde auch der diesjährige Marsch mit denselben Argumenten abgelehnt. Die Polizeidirektorin gewichte die „Gefahr durch Angriffe linksradikaler Gewalttäter” als zu hoch. Gegen den Beschluss reichte das Organisationskomitee auch in diesem Jahr Beschwerde ein. Die Form des Marsches wäre in diesem Jahr in jedem Fall anders, weil die Anti-Corona-Auflagen Großveranstaltungen mit über 1.000 Personen erst ab Oktober wieder genehmigen.
Lebensschutz-Kundgebungen richten sich gegen Abtreibung und erfahren in europäischen Städten in den vergangenen Jahren zunehmend Widerstand. Oft kommt es zu Gegendemonstrationen, manchmal auch zu Ausschreitungen.
(kath.ch - gs)
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