Kirchenvertreter zur Suizidbeihilfe: „Begleiten ja, töten nein“
Das Urteil vom Februar in Deutschland ermögliche „gewissermaßen“ eine Verfügung über das eigene Lebensende, so der Limburger Bischof Bätzing. Krankheit und existenzielle Nöte könnten dazu treiben, in der Selbsttötung „einen Weg 'autonomen Sterbens' zu sehen“. Christen sähen dagegen die menschenwürdige Antwort auf Krankheit und Leid darin, „einander beizustehen, physische wie seelische Schmerzen zu lindern und vor allem in Angst und Einsamkeit den Trost Gottes zuzusprechen“, betonte Bätzing. „Das Leben behält in jeder Situation - auch in scheinbarer Ausweglosigkeit - seinen Sinn durch die Gewissheit, dass Gott es in seiner Hand hält und es von der Dunkelheit zum Licht führen will.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe außer Kraft gesetzt und mit seinem Urteil einer Liberalisierung der Suizidhilfe den Weg geebnet. Die Verfassungsrichter postulierten damit ein weit reichendes Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.
Kardinal Schönborn: „Begleiten ja, töten nein!“
Auch der Wiener Kardinal Christoph Schönborn sprach sich gegen Lockerungen bei der aktiven Sterbehilfe aus. „Begleiten ja, töten nein!“, schreibt er in seiner Freitagskolumne in der Zeitung „Heute“. „Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden.“ Der bisherige „österreichische Weg“ bei dem Thema mit Hospizen, Schmerzlinderung durch Palliativmedizin, menschlicher Nähe und einfühlsamer Begleitung Sterbender habe sich „bestens bewährt“.
Derzeit verhandelt Österreichs Verfassungsgerichtshof die Frage, ob Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu erklären sei, wie dies bereits in anderen europäischen Ländern der Fall ist.
Der Blick auf die dortige Sterbehilfepraxis mache ihn besorgt, so der Wiener Erzbischof. Zwar könne der Tod „manchmal eine Erlösung“ sein. „Wo das Leiden unerträglich wird, das Leben nur mehr als Qual erscheint, kann es eine Befreiung sein, sterben zu dürfen.“ Doch dürfe man diese Befreiung nicht „beschleunigen“: „Pflegebedürftige dürfen nicht unter Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten.“
(dbk/kna – pr)
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