Schweiz: Bischöfliche Kommission auf Sparflamme
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Laien-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie hat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und weltlichen Institutionen einen Beitrag zur Förderung der Gerechtigkeit und des Friedens zu leisten.
Die Kommission verfüge aktuell nicht über jene Ressourcen, um auf ein derartig umfangreiches Fragenpaket wie jenes vom 27. September zu reagieren, sagt Thomas Wallimann, Interims-Präsident von Justitia et Pax, auf Anfrage.
Am Sonntag gibt es viele Abstimmungen: die Begrenzungsinitiative („Maßvolle Zuwanderung“), das Jagdgesetz, Steuerabzüge für Kinderbetreuung, der Vaterschaftsurlaub und die Anschaffung neuer Kampfflugzeuge. „Bei so vielen Abstimmungsvorlagen ist das Ressourcenlimit schnell erreicht“, so Wallimann. Die Kommission sei derzeit personell schwach besetzt und man treffe sich nicht allzu oft. Darum sei es für die Abstimmung vom 27. September terminlich knapp geworden. Man habe davon abgesehen, Stellung zu nehmen.
Andere kirchliche Stimmen
In der Kirche gelte nicht allein die Stimme der Bischöfe, sagt Wallimann. Er verweist etwa auf die Stellungnahme des ökumenischen Vereins „oeku Kirche und Umwelt” zum Jagdgesetz.
Thomas Wallimann leitet das Institut „Ethik22“. Dieses stelle zu allen Abstimmungen ethische Grundlagen bereit, so auch zu den aktuellen.
Justitia et Pax will allerdings zur Konzernverantwortungsinitiative, über die am 29. November abgestimmt wird, eine Stellungnahme publizieren.
Augen offen halten
Justitia et Pax wurde im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil ins Leben gerufen. Papst Paul VI. umschrieb in seiner Botschaft anlässlich der Errichtung der Kommission am 20. April 1967 an deren Mitglieder und Berater: Die Kommission müsse dafür zu sorgen, „dass die Augen der Kirche wachsam sind“. Sie müsse ihrem Auftrag gemäß, die Entwicklung der ärmsten Völker und die soziale Gerechtigkeit „unter allen Völkern“ fördern.
(kath.ch – mg)
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