D: Bischöfe veröffentlichen nun doch Vatikan-Schreiben zur Ökumene
Wenige Tage vor der Herbstvollversammlung hatte die Vatikanische Glaubenskongregation gegenseitigen Abendmahls-und Eucharistie-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien „noch so gewichtig“, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine „individuelle Gewissensentscheidung“ gebe es keine Grundlage, heißt es in dem Schreiben, dem ein theologischer Anhang mit „Lehrmäßigen Anmerkungen“ angefügt ist.
Anlass war ÖAK-Vorschlag vom September 2019
Anlass für das Schreiben war ein Vorschlag des Ökumenischen Arbeitskreises ÖAK vom September 2019 mit dem Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn“. Demnach sollten evangelische und katholische Kirche künftig ihren Mitgliedern gestatten dürfen, in Gottesdiensten der je anderen Konfession an Abendmahl oder Eucharistie teilzunehmen. Der Text, den auch Bischof Bätzing mitverantwortet hatte, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Die gegenseitige Einladung sollte auch beim Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt praktiziert werden.
Nach Auffassung der Glaubenskongregation sind einige Fragen des „katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt“ in dem ÖAK-Dokument „nicht ausreichend geklärt“. Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zudem zum derzeitigen Stand „notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen“ über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.
Abstimmung vertagt, Diskussion geht weiter
Die Bischöfe hatten nach dem Stopp-Signal beschlossen, eine Abstimmung über Möglichkeiten der eucharistischen Gastfreundschaft auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Zunächst solle der ÖAK auf die Kritik reagieren. Danach müsse die Debatte weitergehen. Am Mittwoch hatten die Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betont, sie wollten die Diskussion über eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie- und Abendmahlsfeiern weiterführen.
(kna – mg)
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