Schweiz: Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher
In einem Kommuniqué der Schweizer Regierung bleiben die Kantone in erster Linie für die Maßnahmen verantwortlich, die als erforderlich angesehen werden, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern und die Übertragungsketten zu unterbrechen. Die Bischöfe wiesen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass jeder Einzelne für seine eigene Haltung und für die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Hygienemaßnahmen persönlich verantwortlich bleibe.
Die Bischofskonferenz präzisierte, dass das Tragen der Maske in Kirchen und religiösen Instituten obligatorisch sei und dabei nur bestimmte Kategorien ausgenommen seien, nämlich Kinder unter 12 Jahren oder Kinder, die aus besonderen Gründen, insbesondere aus medizinischen Gründen, nicht in der Lage seien, die Maske zu tragen. Die Ausnahme gelte auch für Priester, Diakone, Vorleser und Sänger, die bestimmte spezifische Handlungen der Liturgie ausführten. Empfohlen werde auch eine soziale Distanzierung und eine Verringerung der Höchstzahl der Anwesenden in kirchlichen Gebäuden von 300 auf 100 Menschen.
(vatican news - mg)
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