D: Bischöfe ordnen Zahlungen an Missbrauchsopfer neu
Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich demnach ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe hatte zwischenzeitlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschlagen.
Ausgangspunkt für die Änderungen ist die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie). Die Bischöfe hatten bereits bei ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Herbstvollversammlung im September klärte weitere Detailfragen zur Anerkennung des Leids.
Bisher 2.400 Anträge
Die neue Ordnung löst das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In dessen Rahmen wurden nach Angaben der Bischofskonferenz rund 2.400 Anträge bearbeitet.
Zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens soll vor allem die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beitragen. Ihr gehören sieben Frauen und Männer an. Sie ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Die Mitglieder stünden in keinem Anstellungsverhältnis zu einem Bistum oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiteten weisungsunabhängig, so die Bischofskonferenz.
(pm/kna - gs)
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