Sterbehilfe: Bätzing übt heftige Kritik an Karlsruhe
Er sei schockiert über den Richterspruch. Es sei „unerhört“, dass sich Karlsruhe so einseitig auf die Weltanschauung von Sterbehilfebefürwortern gestützt habe. Das sagte der Limburger Bischof am Montagabend in der ARD-Sendung „Hart aber Fair“.
Eine Abwägung zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Lebensschutz habe nicht stattgefunden, so der Bischof. Das Gericht habe damit eine Dynamik ausgelöst, die möglicherweise nicht mehr einzufangen sei, sagte Bätzing auch mit Blick auf die steigenden Zahlen bei aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden. Ein Dammbruch sei zu befürchten.
Deutschland hat damit liberalere Regelung als alle anderen europäischen Staaten
Kritik kam auch von der Vorsitzenden der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna. Dass Karlsruhe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgelegt habe, sei in Ordnung, sagte sie. Ein Paukenschlag sei aus ihrer Sicht aber, dass die Richter dieses Recht schrankenlos und unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand sähen. Deutschland habe damit eine liberalere Regelung als alle anderen europäischen Staaten.
Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert begrüßte demgegenüber die Gerichtsentscheidung. Einen Dammbruch befürchte sie nicht. Es werde vielmehr ein Notausgang geschaffen. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Selbstbestimmung des Menschen nicht beim eigenen Sterben aufhöre. Karlsruhe habe zugleich dafür gesorgt, dass der Gesetzgeber einen Schutzwall aufstellen könne, um die Freiverantwortlichkeit zu sichern.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht ein weit reichendes Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben formuliert. Es schließe die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, so die Karlsruher Richter.
(kna – sk)
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