Missbrauch - Symbolfoto Missbrauch - Symbolfoto 

D: Neues Verfahren für Leistungen an Missbrauchs-Opfer

Am 1. Januar tritt in Deutschland die neue Ordnung für das Verfahren zur „Anerkennung des Leids“ für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext in Kraft.

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte am 24. November 2020 die neue Verfahrensordnung beschlossen. Ausgangspunkt war die im Herbst 2018 veröffentlichte MHG-Studie zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche der letzten Jahrzehnte.

Die neue Verfahrensordnung löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. Mit Beginn der neuen Verfahrensordnung sind die entsprechenden Antragsformulare zunächst auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz abrufbar.

Die sieben Mitglieder der Kommission handeln weisungsunabhängig

Die Entscheidung zur Leistungshöhe wird künftig durch die „Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistung“ getroffen. Die sieben Mitglieder handeln weisungsunabhängig und sind keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der katholischen Kirche. Die Expertinnen und Experten der Kommission kommen aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie. Sie wurden für ihre Aufgabe vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ernannt und haben sich bereits zu ihrer ersten Sitzung getroffen.

Mitglieder der Kommission sind die Psychotherapeutinen Brigitte Bosse und Michaela Huber, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Peter Lehndorfer, die früheren Richter Ernst Hauck und Margarete Reske, der Rechtsanwalt Ulrich Weber sowie die Rechtspsychologin Muna Nabhan.

(dbk – sk)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

29. Dezember 2020, 12:12