D: Kardinal Woelki will Vorwürfe von Papst klären lassen
„Um die gegen mich erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu klären, bitte ich den Heiligen Vater um eine Prüfung in dieser Frage“, so der Kardinal wörtlich. Und weiter: „Es bleibt dabei: Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt müssen offengelegt werden, unabhängig davon, gegen wen sie erhoben wurden. Dies bezieht auch mich ein.“
Sobald eine Prüfung in dieser Sache durch Rom erfolgt sei, werde das Erzbistum dies „öffentlich mitteilen“, hieß es weiter.
Anlass für Woelkis Schritt ist der Vorwurf, er habe im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet.
Keine kanonische Voruntersuchung
Demgegenüber betont der Kardinal, dass der beschuldigte Pfarrer aufgrund seines Gesundheitszustandes im Jahr 2015, als er Kenntnis von dem Fall erlangt hatte, nicht vernehmungsfähig gewesen und dadurch eine kanonische Voruntersuchung verhindert worden sei. Aufgrund der Aussage des Betroffenen, es seien keine Zeugen bei den Handlungen zugegen gewesen, wäre eine Konfrontation mit dem Beschuldigten für eine Aufklärung des Sachverhaltes zwingend nötig gewesen. Auch habe der Anzeigenerstatter dem Erzbistum signalisiert, nicht an der weiteren Aufklärung des Sachverhalts mitwirken zu wollen.
Da es in der „kirchenrechtlichen Bewertung dieses Sachverhalts" in der Berichterstattung der vergangenen Tage „verschiedene Rechtsauffassungen" in der Frage gegeben habe, ob dennoch eine kanonische Voruntersuchung hätte durchgeführt werden müssen (deren Ergebnis dann auch an die Glaubenskongregation hätte gemeldet werden müssen), habe sich der Kardinal dazu entschlossen, den Papst um eine eigene Untersuchung zu bitten.
Bereit, Konsequenzen anzunehmen
Wie sein Umgang mit dem 2017 gestorbenen mutmaßlichen Missbrauchstäter strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten sei, werde das von ihm beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke aufzeigen, dessen Konsequenzen er annehmen werde, hatte der Kölner Erzbischof bereits verschiedentlich betont. Die Untersuchung werde bis spätestens 18. März 2021 veröffentlicht, geht aus der Stellungnahme auf der Webseite hervor. Gercke bekam den Untersuchungsauftrag, nachdem Woelki ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte. Er begründete dies mit „methodischen Mängeln". An der Entscheidung gibt es heftige Kritik auch aus Gemeinden.
(kna – sst)
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